Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen bei Direktzahlungen Überprüfung

    Ausgleichszulage für benachteiligte und spezifische Gebiete sowie für NATURA 2000-Gebiete (AGZ, SPG, EAP) – Förderungen beantragen

    Sie bewirtschaften mindestens 3 ha im Benachteiligten Gebiet oder im Spezifischen Gebiet, dann können Sie einen Antrag auf Ausgleichszulage für Benachteiligte und/oder Spezifische Gebiete stellen. Sie müssen jedoch einen Mindestförderbetrag von 300,00 Euro je Maßnahme erreichen.

    Beschreibung

    Die Ausgleichszulage ist eine Förderung für landwirtschaftliche Unternehmen, die Flächen in benachteiligten oder spezifischen Gebieten oder in Teilen von NATURA 2000-Gebieten bewirtschaften. Sie gleicht die Einkommensverluste und zusätzlichen Kosten aus, welche den Unternehmen durch eine landwirtschaftliche Nutzung dieser Flächen entstehen, um dadurch die wirtschaftlichen Nachteile gegenüber Flächenbewirtschaftern außerhalb dieser drei Gebiete entgegenzuwirken sowie den Erhalt dieser Flächen sowohl für die Landwirtschaft als auch für die Biodiversität abzusichern. Die Bewilligung erfolgt auf Basis des Flächenumfangs.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausgleichszulage sind die Agrarförderzentren bzw. die Zweigstellen des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 54 - Agrarförderzentrum Mittelthüringen - Zweigstelle Sömmerda

    Adresse

    Hausanschrift

    Uhlandstr. 3

    99610 Sömmerda

    Zweigstelle Sömmerda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 574151-100

    Fax: +49 361 574151-299

    E-Mail: post.som@tlllr.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 11.05.2012 (von: Michaela Endler)

    Technisch geändert am 03.03.2023 (von: Koch, Hans Christian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

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    Uhlandstraße 3

    99601 Sömmerda

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    Servicezeiten Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

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    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2023 (von: Koch, Hans Christian)

    Technisch geändert am 03.09.2024 (von: Krug, Christin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 54 - Agrarförderzentrum Mittelthüringen - Zweigstelle Rudolstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Preilipper Straße 1

    07407 Rudolstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 574189-102

    Fax: 0361 574189-099

    E-Mail: post.ru@tlllr.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2007 (von: Cornelia Döhler)

    Technisch geändert am 03.03.2023 (von: Koch, Hans Christian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Im Portal PORTIA werden Sie über die benötigten Antragsunterlagen informiert, welche dort online einzureichen sind.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Es ist ein formgebundener georäumlicher Antrag online über das Portal PORTIA einzureichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Ausgleichszulage ist in vielen Rechtsquellen im EU-, Bundes- und Landesrecht geregelt und den Antragsdokumenten zu entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Die Ausgleichszulage wird in Form des Sammelantrags mit seinen Anlagen über das Portal PORTIA online eingereicht.

    Die Anmeldung im Portal erfolgt per eID des Personalausweises über das Thüringer Servicekonto.

    Fristen

    Antragsschluss ist der 15. Mai des jeweiligen Jahres.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt zum Ende des IV. Quartals des jeweiligen Jahres.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft/ Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum am 10.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 30.06.2016 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 10.04.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

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    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)