Rundfunkbeitrag abmelden
Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden.
Beschreibung
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben. Oder Sie ziehen in eine Wohnung ein, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden.
Online-Dienst
Rundfunkbeitrag abmelden
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Ansprechpartner
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Adresse
Postanschrift
50656 Köln
Öffnungszeiten
Erreichbarkeit der Hotline: Mo. 07:00 - 19:00 Uhr Di. 07:00 - 19:00 Uhr Mi. 07:00 - 19:00 Uhr Do. 07:00 - 19:00 Uhr Fr. 07:00 - 19:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 1806 999-55510(Service-Telefon 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)
Fax: +49 1806 999-55501(Service-Fax 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)
Internet
Stadtverwaltung Dingelstädt - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz Rathaushof
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz Rathaushof
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 14:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@dingelstaedt.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard
Bankverbindung
Stadt Dingelstädt
Empfänger: Stadt Dingelstädt
IBAN: DE59 8205 7070 0400 0004 66
BIC: HELADEF1EIC
Bankinstitut: Kreissparkasse Eichsfeld
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, EMA, EWO
erforderliche Unterlagen
- Meldebescheinigung
- Beitragsnummer
- Wenn Sie zu einer Person ziehen, die bereits für die Wohnung zahlt.
- Vollmacht oder Betreuungsvollmacht
- Wenn Sie die Abmeldung für eine andere Person durchführen.
Formulare
Voraussetzungen
- Sie sind bereits beim Beitragsservice angemeldet.
- Es haben sich Änderungen ergeben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Abmeldung können Sie schriftlich übermitteln.
Fristen
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Kosten
Beitrag kostenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022