Erweiterung des Bestellungsgebietes eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Gartenbaus und des Fischereiwesens
Sie wollen Ihre öffentliche Bestellung als Sachverständiger um ein weiteres Fachgebiet erweitern?
Beschreibung
Soll eine bereits bestehende öffentliche Bestellung um ein weiteres Fachgebiet erweitert werden, muss hierfür gegenüber der Bestellungsbehörde analog der Erstbestellung die besondere Sachkunde nachgewiesen werden.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Erweiterung des Bestellungsgebietes eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Gartenbaus und des Fischereiwesens
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zuständige Stelle
Für den Bereich Landwirtschaft und Gartenbau: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Jena
Für den Bereich Forstwirtschaft und Fischerei: ThüringenForst AöR
Zuständigkeit
Für den Bereich Landwirtschaft und Gartenbau: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Jena
Für den Bereich Forstwirtschaft und Fischerei: ThüringenForst AöR
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 41 - Ländliche Entwicklung, Agrarökonomie und Agrarmarketing
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 361574062 999
Fax: +49 361574062 699
Internet
erforderliche Unterlagen
Mindestens zwei selbstgefertigte Gutachten aus dem angestrebten Fachgebiet
Formulare
Voraussetzungen
persönliche und fachliche Voraussetzungen wie bei der Erstbestellung;
besondere Sachkunde in dem angestrebten Fachgebiet, Nachweis erfolgt durch Gutachtenerstellung und mündliche Prüfung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Allgemein geltender Rechtsbehelf, Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bestellungsbehörde
Verfahrensablauf
Wie bei der Erstbestellung nimmt der Antragsteller mit der Bestellungsbehörde Kontakt auf. Die fachliche Eignung für das neue Fachgebiet wird durch den zuständigen Sachverständigenausschuss geprüft. Es werden üblicherweise zwei Gutachten geprüft. Wenn diese mangelfrei sind, erfolgt die Zulassung zu mündlichen Prüfung. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Bestellung und Vereidigung durch die Bestellungsbehörde.
Fristen
Antragsfristen: keine, laufende Antragstellung möglich
Bearbeitungsdauer
Zwischen ½ - 1 Jahr, in Abhängigkeit von fachlicher Eignung des Antragstellers und Prüfungsfortschritt
Kosten
Erweiterung der Bestellung auf ein weiteres Sachgebiet
(Anwendungsbereich RL 2006/123/EG) 217 €;
(Anwendungsbereich Drittstaaten) 250 €
Bestellung und Vereidigung
(Anwendungsbereich RL 2006/123/EG) 93 €;
(Anwendungsbereich Drittstaaten) 107 €
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen auf der Internetseite der Bestellungsbehörde
Hier finden Sie auch Informationen zu Weiterbildungsanbietern sowie Sachverständigen und Bestellungsbehörden anderer Bundesländer
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum am 10.08.2022