Prozesskostenhilfe Bewilligung als Vorschuss

    Prozesskostenvorschuss des Ehegatten oder Lebenspartners für einen Rechtsstreit

    Beschreibung

    Falls Sie nicht in der Lage sind, einen notwendigen Rechtsstreit selbst zu finanzieren, kann Ihr Ehe- oder Lebenspartner verpflichtet sein, Ihnen einen Prozesskostenvorschuss zu gewähren, soweit dies der Billigkeit entspricht.

    Einen Kostenvorschuss kann der unterhaltsberechtigte Ehegatte sowohl für Streitigkeiten untereinander, z.B. für die Scheidung, als auch für bestimmte Auseinandersetzungen mit einem Dritten verlangen. Über Einzelheiten informiert Sie ein Rechtsanwalt.

    Der Kostenvorschuss folgt aus der Pflicht zur Solidarität in der Ehe und ist ein Bestandteil der Unterhaltspflicht. Die Regelungen gelten entsprechend auch für die eingetragene Lebenspartnerschaft.

    Lässt sich der Anspruch auf Kostenvorschuss zeitnah durchsetzen, hat er Vorrang vor einer Unterstützung aus der Staatskasse (Prozesskostenhilfe).

    Hinweis: Auch Kinder haben einen Anspruch auf einen Prozesskostenvorschuss gegenüber ihren Eltern (auch gegenüber dem betreuenden Elternteil) oder gegenüber ihren Großeltern. Erkundigen Sie sich zu den Details im Einzelfall bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin.

    Voraussetzungen

    • bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Rechtsstreit in einer persönlichen Angelegenheit (z.B. Familiensache)
    • Bedürftigkeit des Berechtigten
    • Leistungsfähigkeit des Pflichtigen
    • die beabsichtigte Rechtsverfolgung darf weder mutwillig noch ohne hinreichende Erfolgsaussicht sein.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 1360 a Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - (Umfang der Unterhaltspflicht)
    • § 1361 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - (Unterhalt bei Getrenntlebenden)
    • § 5 Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft - LpartG -
    • § 246 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG - (Besondere Vorschriften für die einstweilige Anordnung)

    Verfahrensablauf

    Sollten Sie feststellen, dass Sie die Kosten nicht aufbringen können, informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin, ob Ihnen ein Kostenvorschuss zustehen kann.

    Hinweis: Möglicherweise muss der Kostenvorschuss nach Abschluss des Verfahrens zurückgezahlt werden. Ob es dazu kommt, hängt vom Einzelfall ab.

    Kosten

    Bei einem eigenständig geführten Gerichtsverfahren fallen je nach Streitwert Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren in unterschiedlicher Höhe an.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern am 13.02.2015

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2011 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Prozess

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)