Reisepass Meldung wegen Verlust

    Verlust des Reisepasses anzeigen

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Ist Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, müssen Sie den Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden.

    Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

    Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber / die Passinhaberin gewöhnlich aufhält.

    Zuständigkeit

    Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

    Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber / die Passinhaberin gewöhnlich aufhält.

    Ansprechpartner

    30.02 Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 5

    19089 Crivitz

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze direkt vorm Haus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplätze vorm Haus vorhanden (mit Parkscheibe)
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 - 12:00 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet. Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03863 5454-345(Terminvergabe Bürgerservice)

    Fax: 03863 5454-103

    E-Mail: briefwahl@amt-crivitz.de

    E-Mail: buergerbuero@amt-crivitz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Crivitz

    Empfänger: Amt Crivitz

    IBAN: DE60 1405 2000 0000 0503 00

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Weitere Informationen

    Zutritt vorzugsweise mit einem vorher vereinbarten Termin.
    Terminvergabe Bürgerservice: Tel. 03863 5454-345
    Terminvergabe Standesamt: Tel. 03863 5454- 321 oder -322
    Terminvergabe andere Fachbereiche: mit zuständigen Mitarbeitenden

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss umgehend erfolgen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 23.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de