Bewohnerparkausweis beantragen
Sie können einen Bewohnerparkausweis beantragen, um berechtigt in einem Bewohnerparkgebiet zu parken.
Beschreibung
Als Bewohner können Sie für Ihr oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Bewohnerparkvorrechte sind vorrangig mit Zeichen 286 oder 290.1 StVO mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis...frei" oder mit Zeichen 314/315 StVO mit Zusatzzeichen "Nur Bewohner mit Parkausweis..." gekennzeichnet.
Ein Anrecht auf einen Parkplatz besteht mit der Erteilung eines Bewohnerparkausweises nicht.
Für Schwerbehinderte reservierte Parkplätze sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.
Online-Dienst
UHGW_Beantragung_Bewohnerparkausweis
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Zahlungsweise
- giropay
- Visa Karte
- Mastercard
- Paypal
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Für die Erteilung der Bewohnerparkausweise sind die amtsfreien Gemeinden und Ämter zuständig.
Ansprechpartner
32.2.1 Kfz-Zulassungsstelle und Bewohnerparkausweis
Aktuelles
Online-Reservierung eines KFZ-Kennzeichens  - Hier könnnen Sie ein Wunschkennzeichen für Ihr Kraftfahrzeug reservieren. Online-Portal für die Zulassung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen Amtliche Beglaubigung von Unterschriften Beglaubigung ausländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung in Deutschland Beglaubigung von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen Formulare und weitere Hinweise SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung Datenschutzinformation Kfz-Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
Anzahl: 250
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
Anzahl: 22
Gebühren: ja
Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
Anzahl: 273
Gebühren: ja
Stadtbus
Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 3153
17461 Greifswald
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4121
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4120(Für telefonische Terminvereinbarungen)
Fax: +49 3834 8536-4119
E-Mail: verkehrsabteilung@greifswald.de
Formulare
Antrag Bewohnerparkausweis
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung,
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief),
- gegebenenfalls schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters zur dauerhaften Überlassung eines Kraftfahrzeuges an den Antragsteller, wenn dieser nicht Halter desselben ist.
- Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht
Voraussetzungen
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
- Der Antragsteller muss im Bewohnerparkbereich meldebehördlich registriert sein und dort tatsächlich wohnen - die angemeldete Nebenwohnung kann ausreichen (die Entscheidung hierüber treffen die Kommunen satzungsgemäß).
- Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
- Nur in begründeten Einzelfällen können mehrere Kfz-Kennzeichen in einem Parkausweis eingetragen oder der Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" vorgenommen werden.
- Ist der Bewohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, wird deren Name im Kennzeichenfeld des Parkausweises eingetragen. Das Bewohnerparkvorrecht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs dieser Organisation (Aufschrift, Aufkleber am Fahrzeug).
Nähere Informationen erteilen die zuständigen Stellen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 45 Abs. 1b Nr. 2a Straßenverkehrs-Ordnung i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu § 45 Rn. 29 ff.
- Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens
- § 6a Abs. 5a Straßenverkehrsgesetz i. V. m. Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel
- § 45 Abs. 1b Nr. 2a Straßenverkehrs-Ordnung
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu § 45 Rn. 29 ff.
- Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens
- § 6a Abs. 5a Straßenverkehrsgesetz
- Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.
Fristen
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Bearbeitungsdauer
keine Angaben
Kosten
Die Gebühren für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises betragen EUR 10,20 - 30,70 pro Jahr, gegebenenfalls zuzüglich Auslagen für Postversand und ähnliches.
Die Gemeinden können hiervon abweichende Regelungen treffen.
Hinweise für Greifswald: UHGW_Bewohnerparkausweis beantragen
Die Ausgabe eines Bewohnerparkausweises in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald kostet 90,00 Euro.
Die Ausgabe eines Bewohnerparkausweises in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald kostet 90,00 Euro.
Dokumente
Eingehend
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Identifikationsdokument
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Überlassungserklärung des Fahrzeughalters zur dauerhaften Nutzung des Fahrzeugs
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Vollmacht
Dokumenttyp: Erklärung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern   am 01.02.2023
Stichwörter
Parkausweis, Anwohnerparkausweis, Anwohner, parken