Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Sie können einen Bewohnerparkausweis beantragen, um berechtigt in einem Bewohnerparkgebiet zu parken.

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihr oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Bewohnerparkvorrechte sind vorrangig mit Zeichen 286 oder 290.1 StVO mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis...frei" oder mit Zeichen 314/315 StVO mit Zusatzzeichen "Nur Bewohner mit Parkausweis..." gekennzeichnet.

    Ein Anrecht auf einen Parkplatz besteht mit der Erteilung eines Bewohnerparkausweises nicht.

    Für Schwerbehinderte reservierte Parkplätze sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.

    Online-Dienst

    Bewohnerparkausweis beantragen

    ID: L100027_115114182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Für die Erteilung der Bewohnerparkausweise sind die amtsfreien Gemeinden und Ämter zuständig.

    Ansprechpartner

    Abteilung Verkehrsbehördliche Aufgaben - Sachgebiet Sondernutzungserlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen und Parken - Bewohnerparkausweis

    Adresse

    Hausanschrift

    Charles-Darwin-Ring 6

    18059 Rostock

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie: Den Bewohnerparkausweis können Sie ausschließlich wie unter dem Punkt "Verfahrensablauf" beschrieben, beantragen. Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 21 Tage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 381 381-6601

    E-Mail: tiefbauamt@rostock.de

    Formulare

    Dienstwagen Nutzungsüberlassung
    Nutzungsüberlassung Privat
    Antrag auf Erteilung eines Bewohner-Parkausweises

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung,
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief),
    • gegebenenfalls schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters zur dauerhaften Überlassung eines Kraftfahrzeuges an den Antragsteller, wenn dieser nicht Halter desselben ist.
    • Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht

    Hinweise für Rostock: Beantragung eines Bewohnerparkausweises

    In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gibt es 3 Antragsmöglichkeiten:

    1. OLAV-Online-System

    2. Antragstellung per Email

    3. Ortsamt

    Je nach Antragsart sind unterschiedliche Nachweise erforderlich. Informieren Sie sich dazu bitte unter dem Reiter Verfahrensablauf (weiter unten).

    Die Antragsunterlagen sind bei jeder Beantragung erneut vorzulegen!

    Voraussetzungen

    Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.

    • Der Antragsteller muss im Bewohnerparkbereich meldebehördlich registriert sein und dort tatsächlich wohnen - die angemeldete Nebenwohnung kann ausreichen (die Entscheidung hierüber treffen die Kommunen satzungsgemäß).
    • Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
    • Nur in begründeten Einzelfällen können mehrere Kfz-Kennzeichen in einem Parkausweis eingetragen oder der Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" vorgenommen werden.
    • Ist der Bewohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, wird deren Name im Kennzeichenfeld des Parkausweises eingetragen. Das Bewohnerparkvorrecht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs dieser Organisation (Aufschrift, Aufkleber am Fahrzeug).

    Nähere Informationen erteilen die zuständigen Stellen.

    Hinweise für Rostock: Beantragung eines Bewohnerparkausweises

    Wer bekommt wann und wo einen Bewohnerparkausweis?

    Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen einer Erteilung und die beizufügenden Nachweise je nach Begehren und Fall variieren. Das Fachamt berät Sie gern über ihr jeweiliges Anliegen.

    Als Bewohner/in mit Hauptwohnsitz erhalten Sie einen Parkausweis, wenn

    • Sie keine eigenen Parkmöglichkeiten am Wohnort haben oder durch Anmietung haben könnten. Sofern Sie über Parkraum verfügen, wenden Sie sich für eine weitere Beratung an die Verkehrsbehörde, bevor Sie einen Antrag stellen,
    • Sie in einer Bewohnerparkzone meldebehördlich registriert sind und
    • Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben, oder Ihnen ein Fahrzeug zur ständigen und fortdauernden Nutzung durch einen Dritten überlassen wurde. Wenn Ihnen das KFZ überlassen wurde, ist dem Antrag eine Nutzungsüberlassungserklärung beizufügen.
    • Bitte beachten Sie, dass Parkausweise nur für alltagsbezogene KFZ erteilt werden. Nicht erteilt werden Parkausweise für Fahrzeuge, die als Wohnmobil/LKW zugelassen sind.

    Als Bewohner/in mit Nebenwohnsitz erhalten Sie einen Parkausweis, wenn

    • Sie alle unter Hauptwohnsitz genannten Kriterien nachweislich erfüllen und
    • zur Zahlung der Zweitwohnsitzsteuer veranlagt oder nach § 2 Abs. 6 Nr. 2 Zweitwohnsitzsteuer-Satzung befreit sind (berufliche benötigte Nebenwohnung eines nicht dauerhaft getrennt lebenden Verheirateten/eingetragenen Lebenspartners oder Minderjährigen).


    Jede(r) Bewohner/in erhält nur einen Parkausweis, unabhängig von der Anzahl der vorhandenen Kfz!

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 45 Abs. 1b Nr. 2a Straßenverkehrs-Ordnung i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu § 45 Rn. 29 ff.
    • Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens
    • § 6a Abs. 5a Straßenverkehrsgesetz i. V. m. Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Hinweise für Rostock: Beantragung eines Bewohnerparkausweises

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.

    Hinweise für Rostock: Beantragung eines Bewohnerparkausweises

    In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gibt es 3 Antragsmöglichkeiten:

    1. OLAV-Online-System

    2. Antragstellung per Email - Nutzungsüberlassung für Dienstwagen bitte mit hinterlegen

    3. Ortsamt

    Je nach Antragsart sind unterschiedliche Nachweise erforderlich; ggf. benötigte Formulare finden Sie hier: Antragsformular; Dienstwagen Nutzungsüberlassung oder Nutzungsüberlassung Privat

    1. OLAV-Online-System mit Vorauskasse

    Sie sind Halter des Kfz oder dauerhafter Nutzer eines Kfz und Bewohner mit Hauptwohnsitz und begehren eine Neuausstellung oder Verlängerung Ihres Bewohnerparkausweises, so nutzen Sie bitte ausschließlich das OLAV-Online-System.

    Erforderliche Unterlagen zum Upload:

    • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
    • begründete Nutzungsüberlassungserklärung des Halters
    • Führerschein

    Der Bewohnerparkausweis wird Ihnen per Post zugestellt.

    2. Antragstellung per Email bewohnerparken@rostock.de

    Sie sind Bewohner mit Nebenwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock oder Sie benötigen eine Änderung der Parkkarte oder Sie begehren eine Ausstellung der Parkkarte mit Wechselkennzeichen, so können Sie den Antrag ausschließlich per Email stellen.

    Erforderliche Unterlagen zum Anhang an die E-Mail:

    • bei Nebenwohnsitz: ausgefülltes Antragsformular, Meldebescheinigung/Personalausweis, Nachweis Zahlung der Zweitwohnsitzsteuer sowie Zweitwohnsitzsteuerbescheid/Befreiung, Fahrzeugschein, Führerschein, ggf. Nutzungsüberlassungserklärung
    • bei Änderung: ausgefülltes Antragsformular, neuer Fahrzeugschein. ACHTUNG: bestehende Parkkarte im Original per Post/persönlich an das Tiefbauamt zurückgeben, ansonsten keine Ausstellung möglich.
    • bei mehreren Kennzeichen: ausgefülltes Antragsformular, alle Fahrzeugscheine, ggf. Nutzungsüberlassungserklärung und Anschreiben mit ausführlicher Begründung für die Mehrkennzeichen (max. 3 in Einzelfällen)

    Der Parkausweis und der Gebührenbescheid werden Ihnen per Post zugestellt.

    3. Ortsamt - EC oder Barzahlung

    Nur bei Umzug, Ummeldung, Neuzuzug nach Rostock oder Nichtvorhandensein von technischen Möglichkeiten können Sie den Antrag (ggf. unter vorheriger Terminbuchung) im Ortsamt stellen.

    Erforderliche Unterlagen zur Vorlage: Personalausweis, Fahrzeugschein, ggf. Nutzungüberlassungserklärung des Halters
    Der Parkausweis kann sofort gegen Zahlung ausgestellt werden.

    ACHTUNG: Bei Vorsprache/Antragstellung durch eine(n) Dritte(n)/Vertreter/in ist eine Vollmacht und zusätzlich der Personalausweis oder Pass des/der Vertreter(s)/in vorzulegen.

    Bewohnerparkgebiete

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Hinweise für Rostock: Beantragung eines Bewohnerparkausweises

    Der Bewohnerparkausweis kann für die Dauer von 3, 12 oder 24 Monaten erteilt werden.

    Bearbeitungsdauer

    keine Angaben

    Hinweise für Rostock: Beantragung eines Bewohnerparkausweises

    Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 21 Arbeitstage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Derzeit liegt die Gesamtbearbeitungsdauer bei ca. 6 Wochen. Anträge sind 8 - 10 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der Parkkarte zu stellen, damit diese als "fristgerecht gestellt" gelten.

    Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Kosten

    Die Gebühren für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises betragen EUR 10,20 - 30,70 pro Jahr, gegebenenfalls zuzüglich Auslagen für Postversand und ähnliches.

    Die Gemeinden können hiervon abweichende Regelungen treffen.

    Hinweise für Rostock: Beantragung eines Bewohnerparkausweises

    Die Gebühr für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises beträgt 30,70 Euro im Jahr, für jede Änderung des Parkausweises 14,00 Euro.

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich beim Tiefbauamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock an (Verlusterklärung). Der neue Parkausweis kann Ihnen dann für die Restlaufzeit für eine Verwaltungsgebühr 23,80 Euro ersetzt werden.

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 01.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Stichwörter

    Parkausweis, Anwohnerparkausweis, parken, Anwohner

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English