Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen
Sie wollen im Ausland studieren oder eine schulische Ausbildung beginnen? Informieren Sie sich hier über die finanzielle Unterstützung.
Beschreibung
Mit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie unabhängig von Ihrer wirtschaftlichen Herkunft eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren.
Wenn Sie im Ausland ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren, können Sie auch BAföG beantragen.
Die Förderung des Studiums innerhalb der EU ist bis zum Abschluss möglich. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU können Sie grundsätzlich 1 Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen ist die Förderung auch für 2,5 Jahre möglich.
Bei der Berechnung werden Ihre Studiengebühren und Reisekosten ebenfalls berücksichtigt.
zuständige Stelle
Die zuständige Stelle richtet sich danach, in welchem Land Sie die Ausbildung oder das Praktikum absolvieren möchten.
Ansprechpartner
Fachgebiet 13.30 - Schulverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.
Kontakt
E-Mail: FG13.30@lk-vr.de
Internet
Stichwörter
Bafög, Internatslastenausgleich, Schülerbeförderung, Schullastenausgleich, Schulverwaltung
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausbildungsförderung
- Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland
- Nachweis über Ihr Einkommen und Vermögen
- Nachweis über das Einkommen Ihrer Eltern und Ehegatten/Ehegattin
- Nachweise über Studiengebühren
Formulare
Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.
Voraussetzungen
- Sie müssen die allgemeinen Voraussetzungen für BAföG im Inland erfüllen
- Bei Ausbildungsaufenthalten außerhalb der EU:
- beträgt die Ausbildungsdauer mindestens 6 Monate oder 1 Semester
- bei Praktika und kooperativen Studiengängen mindestens 12 Wochen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.
Verfahrensablauf
Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind - je nach Zielland unterschiedliche - zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig, sowohl für Studierende als auch für Schülerinnen und Schüler. Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft. Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen die Ausbildungsförderung gewährt. Sie erhalten einen Bescheid.
Fristen
Sie sollten den Antrag so früh wie möglich stellen.
Sie müssen den Antrag aber spätestens in dem Monat stellen, in dem Sie Ihren Auslandsaufenthalt beginnen.
Bearbeitungsdauer
keine Angabe
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Eltern keine Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten sollten, können Sie dennoch einen Antrag auf Auslandsförderung stellen, da hierfür andere Bedarfssätze gelten.
Weitere Informationen
Weitere umfassende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundes.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern am 09.11.2021
Stichwörter
Auslandsbafög, Bundesausbildungsförderung für Auslandsaufenthalte, BaföG