Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Beschreibung
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden
Ansprechpartner
Amt Goldberg-Mildenitz
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Barrierefreier Zugang über den hinteren Eingang.
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Di. 07:00 - 12:00 Uhr,  13:00 - 15:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Fr. geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 38736 820-0(Zentrale)
Fax: +49 38736 820-36
E-Mail: info@amt-goldberg-mildenitz.de
Internet
Bankverbindung
Amt Goldberg-Mildenitz
Empfänger: Amt Goldberg-Mildenitz
IBAN: DE21 1405 2000 1221 0023 21
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.11.2022
Stichwörter
Hochzeit, Scheidung, Namensänderung des Hundehalters