Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
Beschreibung
Für bis zum 31. Dezember 2008 vor einem deutschen Standesamt geschlossene Ehen wurden "von Amts wegen" Familienbücher angelegt. Das Familienbuch enthielt Angaben zu den Ehegatten, den Eltern der Ehegatten und den Kindern der Ehegatten. Seit 1. Januar 2009 wird ein Familienbuch nicht mehr angelegt. Bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbücher werden als Heiratseinträge fortgeführt und enthalten nicht mehr die umfangreichen Eintragungen wie beispielsweise über Vorfahren und Nachkommen. Aus Familienbüchern, die als Heiratseintrag fortgeführt werden, können Eheurkunden ausgestellt werden.
Hinweis: Das bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbuch ist vom Stammbuch zu unterscheiden. Das Stammbuch befindet sich im Besitz der Familie und verzeichnet alle wichtigen Ereignisse in der Familie (z. B. Heirat, Geburten, Sterbefälle). Das Stammbuch kann bei der Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt ausgesucht werden und ist kostenpflichtig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
das Standesamt der Eheschließung
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: nach Terminvereinbarung Dienstag: nach Terminvereinbarung Mittwoch: keine Sprechzeit Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr, 13:30-18:00 Uhr Freitag: nach Terminvereinbarung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 15,00
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 11.02.2019