Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben Überprüfung

    Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

    Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.

    Beschreibung

    Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:

    • An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
      • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
      • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
      • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
      • Edelsteine, Perlen und Schmuck
      • Altmetallen
    • Auskunfteien, Detekteien
    • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
    • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
    • Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
    • Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge

    zuständige Stelle

    Gewerbebehörde

    Zuständigkeit

    Gewerbebehörde

    Ansprechpartner

    Amt Neuburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 10a

    23974 Neuburg

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 17:30 Uhr Donnerstag: 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr Freitag: 9:00 bis 12:00 Montag und Mittwoch: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038426 410-0

    Fax: 038426 20031

    E-Mail: zentrale@amt-neuburg.eu

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 28.11.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Abteilung Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 10 a

    23974 Neuburg

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 22.06.2024 (von: Lange, Angela)

    Technisch geändert am 23.11.2024 (von: Lange, Angela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
      • bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
      • bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
      • bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
    • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
      • bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
      • bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
      • bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
    • Onlineverfahren möglich: nein

    Voraussetzungen

    Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.

    2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.

    3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.

    Fristen

    Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

    Kosten

    Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 17.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 21.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 07.06.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Stichwörter

    Gebrauchtwagen, Erzeugnisse, Unterkunftsvermittlung, Hochwertige, Ehevermittlung, Silber, Handel, Perlen, gebraucht, Partnervermittlung, Gold, Vermittlung, Reisen, Fotoapparaten, Fahrräder, Konsumgüter, Edelsteine, Sicherungsanlagen, Gebrauchtwarenhandel, Überwachungsbedürftig, Unterhaltungselektronik, optisch, Detekteien, Autohandel, Videokameras, Teppiche, Lederbekleidung, Gewerbeanmeldung, Gewerbe, Partnerbörse, Dietrich, Schmuck, Öffnungswerkzeuge, Luxuskonsumgüter, Schlüsseldienst, Pelzbekleidung, Auskunfteien, Gebäudesicherungseinrichtungen, Kfz, Altmetalle, Verkauf, Überprüfungspflichtig, Gebrauchtwagenhandel, Autos, Edelmetalle, Platin, Computer, Zuverlässigkeitsprüfung, Reisebüro, Kraftfahrzeuge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)