Zahnarzt und Zahnärztin: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen
Sie möchten die staatliche zahnärztliche Prüfung absolvieren? Dann müssen Sie sich schriftlich anmelden. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Die zahnärztliche Ausbildung schließt eine Staatsprüfung ein. Diese ist in drei Abschnitte unterteilt. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin.
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zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)
Ansprechpartner
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 3101 - Inland
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. keine Sprechzeit Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr Mi. keine Sprechzeit Do. 09:00 – 12:00 Uhr Fr. keine Sprechzeit
erforderliche Unterlagen
1. Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
- ein Identitätsnachweis
- der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und bei Zeugnissen, die im Ausland erworben worden sind, auch der Anerkennungsbescheid der nach Landesrecht zuständigen Stelle
- das Studienbuch oder die Unterlagen, die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an die Stelle des Studienbuches treten
- die Bescheinigungen nach dem Muster der Anlage 5 oder eine zusammenfassende Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 6 über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den nach Anlage 1 vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen, der Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- das Zeugnis über den Pflegedienst
2. Zweiter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
- ein Identitätsnachweis
- das Studienbuch oder die Unterlagen, die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an die Stelle des Studienbuches treten
- die Bescheinigungen nach dem Muster der Anlage 5 oder eine zusammenfassende Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 7 über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den nach Anlage 2 vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen
- das Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
3. Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
- ein Identitätsnachweis
- das Studienbuch oder die Unterlagen, die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an die Stelle des Studienbuches treten
- die Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 5 oder eine zusammenfassende Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 8 über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den nach Anlage 3 vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen und die erfolgreiche Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen an den in Anlage 4 genannten Fächern und Querschnittbereichen,
- der Nachweis nach dem Muster der Anlage 12 über den Erwerb der Sachkunde im Strahlenschutz für das Anwendungsgebiet Intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen Tubusgeräten, Panoramaschichtaufnahmen, Fernröntgenaufnahmen des Schädels
- das Zeugnis über das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- das Zeugnis über die Famulatur
Formulare
- Formulare / Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Damit Sie zur zahnärztlichen Prüfung zugelassen werden, müssen Sie dem Antrag die benötigten Nachweise beifügen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Die Zulassung zur zahnärztlichen Prüfung müssen Sie schriftlich beantragen. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Fristen
Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: bis zum 10.01.2024
Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: bis zum 10.06.2024
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern