Anzeige von Änderungen in einem Prostitutionsgewerbe Entgegennahme

    Prostitutionsgewerbe: Änderungen anzeigen

    Als Betreiberin oder Betreiber eines Prostitutionsgewerbes müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Behörde melden. Hierzu zählen folgende Änderungen:

    • Änderungen des Betriebskonzeptes,
    • personelle Änderungen, d. h. alle Änderungen, die die Stellvertretung, die Leitung/Betriebsleitung, die Beaufsichtigung eines Betriebs betreffen,
    • Änderungen der Unternehmensdaten oder der Daten der gesetzlichen Vertretung,
    • Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person,
    • Änderungen der personenbezogenen Daten der Personen, die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie beispielsweise Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.

    Die Änderungen werden zunächst von der zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls nimmt diese eine entsprechende Änderung Ihrer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.

    Online-Dienst

    Prostitutionsgewerbe: Änderungen online anzeigen

    ID: L100027_136828015

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Mastercard
    • giropay
    • Paypal
    • Visa Karte

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und die Landräte sind sachlich zuständige Behörden für die Wahrnehmung der in den §§ 12 bis 31 des Prostituiertenschutzgesetzes genannten Aufgaben.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre kreisfreie Stadt oder den für Sie zuständigen Landkreis.

    Ansprechpartner

    Für Zingst wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Bei Änderungen im Betriebskonzept:

    • Betriebskonzept

    Bei Änderungen von Personen (die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie bspw. Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.):

    • Name, Vorname
    • siehe Antragsverfahren zur: "Zuverlässigkeit von in Prostitutionsgewerbe tätigen Personen Überprüfung"

    Änderung der Unternehmensdaten oder Daten der gesetzlichen Vertretung

    • die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise

    Änderungen der Personenbezogenen Daten der Betreibenden Person:

    • die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise

    Änderungen der Personenbezogenen Daten der Personen die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie bspw. Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.:

    • die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen eine gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG).
    • Den beabsichtigten Änderungen dürfen die Versagungsgründe gemäß § 14 ProstSchG nicht entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    grundsätzlich kein Rechtsbehelf - da nur Anzeigepflicht

    soweit Anzeigebezogen neue Verwaltungsakte erlassen werden

    • Widerspruch

    verwaltungsgerichtliche Klage nach erfolglosem Widerspruchsverfahren

    Verfahrensablauf

    Sie reichen die Anzeige von Änderungen im Prostitutionsgewerbe sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt gegebenenfalls eine Zuverlässigkeitsprüfung durch.

    Bei positiver Prüfung nimmt die zuständige Stelle die Änderungen der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.

    Fristen

    Geplante wesentliche personen- und/oder betriebsbezogenen Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird die Anzeige zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Abgabe ab 0.00 EUR bis 2000.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 19.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2024

    Stichwörter

    Prostitutionserlaubnis, Prostitutionsbetrieb, Änderungen baulicher Maßnahmen, Änderungen Organisatorische Abläufe, Personenbezogenen Änderungen, Änderungen im Betriebskonzept, Prostitutionsgewerbe, Betriebsbezogenen Änderungen, Änderungen der Geschäftsabläufe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de