Prostitutionsgewerbe: Änderungen anzeigen
Als Betreiberin oder Betreiber eines Prostitutionsgewerbes müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Behörde melden. Hierzu zählen folgende Änderungen:
- Änderungen des Betriebskonzeptes,
- personelle Änderungen, d. h. alle Änderungen, die die Stellvertretung, die Leitung/Betriebsleitung, die Beaufsichtigung eines Betriebs betreffen,
- Änderungen der Unternehmensdaten oder der Daten der gesetzlichen Vertretung,
- Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person,
- Änderungen der personenbezogenen Daten der Personen, die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie beispielsweise Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.
Die Änderungen werden zunächst von der zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls nimmt diese eine entsprechende Änderung Ihrer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.
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Zahlungsweise
- Mastercard
- giropay
- Paypal
- Visa Karte
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zuständige Stelle
Die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und die Landräte sind sachlich zuständige Behörden für die Wahrnehmung der in den §§ 12 bis 31 des Prostituiertenschutzgesetzes genannten Aufgaben.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre kreisfreie Stadt oder den für Sie zuständigen Landkreis.
Ansprechpartner
Für Zingst wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Bei Änderungen im Betriebskonzept:
- Betriebskonzept
Bei Änderungen von Personen (die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie bspw. Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.):
- Name, Vorname
- siehe Antragsverfahren zur: "Zuverlässigkeit von in Prostitutionsgewerbe tätigen Personen Überprüfung"
Änderung der Unternehmensdaten oder Daten der gesetzlichen Vertretung
- die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise
Änderungen der Personenbezogenen Daten der Betreibenden Person:
- die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise
Änderungen der Personenbezogenen Daten der Personen die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie bspw. Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.:
- die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise
Voraussetzungen
- Sie benötigen eine gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG).
- Den beabsichtigten Änderungen dürfen die Versagungsgründe gemäß § 14 ProstSchG nicht entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
grundsätzlich kein Rechtsbehelf - da nur Anzeigepflicht
soweit Anzeigebezogen neue Verwaltungsakte erlassen werden
- Widerspruch
verwaltungsgerichtliche Klage nach erfolglosem Widerspruchsverfahren
Verfahrensablauf
Sie reichen die Anzeige von Änderungen im Prostitutionsgewerbe sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt gegebenenfalls eine Zuverlässigkeitsprüfung durch.
Bei positiver Prüfung nimmt die zuständige Stelle die Änderungen der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.
Fristen
Geplante wesentliche personen- und/oder betriebsbezogenen Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird die Anzeige zeitnah bearbeitet.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Abgabe ab 0.00 EUR bis 2000.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 19.07.2024
Stichwörter
Prostitutionserlaubnis, Prostitutionsbetrieb, Änderungen baulicher Maßnahmen, Änderungen Organisatorische Abläufe, Personenbezogenen Änderungen, Änderungen im Betriebskonzept, Prostitutionsgewerbe, Betriebsbezogenen Änderungen, Änderungen der Geschäftsabläufe