Benutzung eines Gewässers - vorzeitiger Beginn Zulassung

    Benutzung eines Gewässers: Zulassung zum vorzeitigen Beginn beantragen

    Wenn Sie ein Gewässer benutzen möchten, benötigen Sie in der Regel eine Erlaubnis oder Bewilligung. Bis zur Erteilung der Erlaubnis oder Bewilligung kann die Behörde zulassen, dass Sie das Gewässer schon vorher benutzen dürfen.

    Beschreibung

    Wenn Sie vor Erteilung der Erlaubnis oder Bewilligung ein Gewässer benutzen möchten, benötigen Sie eine Zulassung der zuständigen Stelle.

    Wenn Sie ein Gewässer benutzen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis oder Bewilligung beantragen. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Erlaubnis oder Bewilligung warten, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn der Benutzung zulassen. Dies müssen Sie beantragen.

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf vorzeitigen Beginn zur Benutzung eines Gewässers
    • Erläuterung Ihres öffentlichen oder berechtigten Interesses am vorzeitigen Maßnahmebeginn
    • Verpflichtungserklärung, alle bis zur Entscheidung durch die Benutzung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Benutzung nicht erlaubt oder bewilligt wird, 
      den früheren Zustand wiederherzustellen.

    Voraussetzungen

    Die Zulassung wird erteilt, wenn

    • bereits ein Erlaubnis oder Bewilligungsantrag gestellt wurde,
    • mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers oder der Antragstellerin gerechnet werden kann,
    • an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin besteht
    • und der Antragsteller oder die Antragstellerin sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Benutzung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Benutzung nicht erlaubt oder bewilligt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag auf Benutzung eines Gewässers – vorzeitiger Beginn bei der für die Erlaubnis oder Bewilligung zuständigen Stelle.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und das berechtigte persönliche oder öffentliche Interesse an einem vorzeitigen Beginn der Benutzung eines Gewässers.
    • Sie reichen gegebenenfalls angeforderte Unterlagen nach.
    • Sie verpflichten sich, alle bis zur Entscheidung durch die Benutzung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Benutzung nicht erlaubt oder bewilligt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
    • Die zuständige Stelle genehmigt den vorzeitigen Beginn der Benutzung.
    • Sie erhalten einen Zulassungsbescheid von der zuständigen Stelle sowie gegebenenfalls eine Gebührenrechnung.
    • Sie begleichen gegebenenfalls die Gebührenrechnung.
    • Sie können mit der vorzeitigen Benutzung des Gewässers beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt von der Qualität und dem Umfang Ihrer eingereichten Anträge, den vorgelegten Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren und vom Bearbeitungsstand des Erlaubnis- oder Bewilligungsantrags ab.

    Dokumente

    Eingehend

    sonstige Unterlagen

    Dokumenttyp: Mitteilung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Nachweis des berechtigten Interesses

    Dokumenttyp: Erklärung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Nachweis des öffentlichen Interesses

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 11.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 17.06.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Kohl, Birgit)

    Stichwörter

    Wasserentnahme, Gewässernutzung, Wasserhaushalt, Wasser, Grundwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)