Restabfälle: Abholung anmelden

    Sie können die Abholung Ihrer Restabfälle aus Ihrem privaten Haushalt sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

        Hinweise für Rostock: HRO_Restabfälle: Abholung anmelden

        Die Abfuhrtermine für anschlusspflichtige Abfallbehälter werden in einem individuellen elektronischen Abfuhrkalender auf der Homepage der Stadtentsorgung Rostock GmbH angezeigt. Unter Eingabe des Straßennamens und der Hausnummer wird der individuelle Abfallkalender erstellt. Die Daten können für unterschiedliche Zeitperioden angezeigt und ausgedruckt werden.

        Online-Dienste

        Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

        zuständige Stelle

        • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

        In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

        Ansprechpartner

        Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Amt für Umwelt- und Klimaschutz | Abteilung Abfallwirtschaft

        Adresse

        Hausanschrift

        Holbeinplatz 14

        18069 Rostock

        Parkplätze

        • Behindertenparkplatz: hinter dem Haus (Schweriner Straße)
          Anzahl: 1  Gebühren: ja
        • Parkplatz: Parkplatz Schweriner Straße
          Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

        Haltestellen

        • Haltestelle: Haltestelle "Holbeinplatz"
          Linien:
          • Straßenbahn: Haltestelle Holbeinplatz
          • Bus: Haltestelle "Holbeinplatz"
          • S-Bahn: Haltestelle Holbeinplatz

        Aufzug vorhanden

        Ist rollstuhlgerecht

        Öffnungszeiten

        Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Hinweis: oder nach Terminvereinbarung

        Kontakt

        Fax: +49 381 381-7373

        Telefon Festnetz: +49 381 381-7308

        E-Mail: matthias.welk@rostock.de

        Formulare

        Antrag Abfallentsorgung für Wohngrundstücke

        Stichwörter

        Abfälle, Abfallgebühr, Elektroaltgeräte, Elektrogeräte, Elektroschrott, Energiesparlampen, Entsorgung, LED, Leuchtstoffröhren, Problemabfälle, Sonderabfälle

        Version

        Technisch geändert am 18.07.2024

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Voraussetzungen

        Restabfälle sind zum Beispiel:

        • Alle Stoffe, die nicht verwertbar und keine gefährlichen Abfälle sind.
        • Abfälle, die wegen ihrer Verunreinigung keiner getrennt zu sammelnden Abfallart wie zum Beispiel Altpapier zugeordnet werden kann.

        Hinweise für Rostock: HRO_Restabfälle: Abholung anmelden

        Bei benachbarten Grundstücken können auf gemeinschaftlichen Antrag beim Amt für Umwelt- und Klimaschutz gemeinsame Abfallbehälter genutzt werden. Es ist ein verantwortlicher Gebührenschuldner zu benennen.

        Rechtsgrundlage(n)

        Verfahrensablauf

        Die Entsorgung von Restabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

        • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Restabfälle,
        • die Abfallgebühren,
        • den Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und
        • die Abfallbehälter (vorgeschriebene Größe der Abfallbehälter, Bestellmöglichkeit).

        Hinweise für Rostock: HRO_Restabfälle: Abholung anmelden

        An- bzw. Abmeldung oder Änderung (Behältergröße/ Anzahl, Leerungsturnus) mit Formular oder formlos mit Unterschrift an das Amt für Umwelt- und Klimaschutz - Gebührenstelle

        Aufstellen, Austausch, Abzug der Abfallbehälter, Umstellung Leerungsturnus

        Zusendung Gebührenbescheid

        Fristen

        Hinweise für Rostock: HRO_Restabfälle: Abholung anmelden

        gemäß § 22 Abfallsatzung

        Bearbeitungsdauer

        Hinweise für Rostock: HRO_Restabfälle: Abholung anmelden

        gemäß § 22 Abfallsatzung

        Kosten

        Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

        Hinweise für Rostock: HRO_Restabfälle: Abholung anmelden

        gemäß Abfallgebührensatzung

        Weitere Informationen

        Hinweise für Rostock: HRO_Restabfälle: Abholung anmelden

        Gültigkeitsgebiet

        Mecklenburg-Vorpommern

        Fachliche Freigabe

        Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024

        Version

        Technisch geändert am 10.04.2024

        Stichwörter

        schwarze Tonne, graue Tonne, Hausmüll, Müll, Restmülltonne, Restmüllcontainer, Restmüll

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English