Restabfälle: Abholung anmelden
Sie können die Abholung Ihrer Restabfälle aus Ihrem privaten Haushalt sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.
Beschreibung
Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Hinweise für Rostock: HRO_Restabfälle: Abholung anmelden
Die Abfuhrtermine für anschlusspflichtige Abfallbehälter werden in einem individuellen elektronischen Abfuhrkalender auf der Homepage der Stadtentsorgung Rostock GmbH angezeigt. Unter Eingabe des Straßennamens und der Hausnummer wird der individuelle Abfallkalender erstellt. Die Daten können für unterschiedliche Zeitperioden angezeigt und ausgedruckt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
- öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Amt für Umwelt- und Klimaschutz | Abteilung Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: hinter dem Haus (Schweriner Straße)
Anzahl: 1 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplatz Schweriner Straße
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle "Holbeinplatz"
Linien:- Straßenbahn: Haltestelle Holbeinplatz
- Bus: Haltestelle "Holbeinplatz"
- S-Bahn: Haltestelle Holbeinplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Hinweis: oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Formulare
Antrag Abfallentsorgung für Wohngrundstücke
Stichwörter
Abfälle, Abfallgebühr, Elektroaltgeräte, Elektrogeräte, Elektroschrott, Energiesparlampen, Entsorgung, LED, Leuchtstoffröhren, Problemabfälle, Sonderabfälle
Voraussetzungen
Restabfälle sind zum Beispiel:
- Alle Stoffe, die nicht verwertbar und keine gefährlichen Abfälle sind.
- Abfälle, die wegen ihrer Verunreinigung keiner getrennt zu sammelnden Abfallart wie zum Beispiel Altpapier zugeordnet werden kann.
Hinweise für Rostock: HRO_Restabfälle: Abholung anmelden
Bei benachbarten Grundstücken können auf gemeinschaftlichen Antrag beim Amt für Umwelt- und Klimaschutz gemeinsame Abfallbehälter genutzt werden. Es ist ein verantwortlicher Gebührenschuldner zu benennen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 9 Absatz 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Abfallwirtschaftsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (Abfallwirtschaftsgesetz - AbfWG M-V)
Hinweise für Rostock: HRO_Restabfälle: Abholung anmelden
- Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Abfallsatzung - AbfS)
- Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS)
- Anlage: Nicht abschließende Übersicht der auf den Recyclinghöfen der Stadt nach Maßgabe der Satzung angenommenen Abfälle
- Anlage: Ausschlussliste der Abfallsatzung
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Restabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Restabfälle,
- die Abfallgebühren,
- den Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und
- die Abfallbehälter (vorgeschriebene Größe der Abfallbehälter, Bestellmöglichkeit).
Hinweise für Rostock: HRO_Restabfälle: Abholung anmelden
An- bzw. Abmeldung oder Änderung (Behältergröße/ Anzahl, Leerungsturnus) mit Formular oder formlos mit Unterschrift an das Amt für Umwelt- und Klimaschutz - Gebührenstelle
Aufstellen, Austausch, Abzug der Abfallbehälter, Umstellung Leerungsturnus
Zusendung Gebührenbescheid
Fristen
Hinweise für Rostock: HRO_Restabfälle: Abholung anmelden
gemäß § 22 Abfallsatzung
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rostock: HRO_Restabfälle: Abholung anmelden
gemäß § 22 Abfallsatzung
Kosten
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise für Rostock: HRO_Restabfälle: Abholung anmelden
gemäß Abfallgebührensatzung
Weitere Informationen
Hinweise für Rostock: HRO_Restabfälle: Abholung anmelden
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024
Stichwörter
schwarze Tonne, graue Tonne, Hausmüll, Müll, Restmülltonne, Restmüllcontainer, Restmüll