Prostitutionstätigkeit: Zur gesundheitlichen Beratung anmelden
Für die Ausübung der Prostitution ist die Wahrnehmung einer gesundheitlichen Beratung erforderlich.
Beschreibung
Seit 2017 gilt für Prostituierte neben einer gesundheitlichen Beratung auch eine persönliche Anmeldepflicht. In einem vertraulichen Beratungs- und Informationsgespräch erhalten Prostituierte wesentliche Informationen zum Gesundheitsschutz. Die Beratung findet vertraulich statt und muss in Präsenz erfolgen. Es werden keine persönlichen Daten gespeichert.
Über die erfolgte gesundheitliche Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die der Anmeldebehörde bei der Anmeldung und bei Verlängerungen als Nachweis vorzulegen ist. Auf Wunsch kann diese zusätzlich als Aliasbescheinigung ausgestellt werden.
zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Fachbereich Anmeldung und Beratung für Sexarbeiter*innen (Pro*SABI)
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Ansprechpartner
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 4054 - Anmeldung und Beratung für Sexarbeiter*innen (Pro*SABI)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 13:00 – 15:00 Uhr Di. 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Mi. keine Sprechzeit Do. 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Fr. 10:00 – 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 385 588-59355
Telefon mobil: +49 171 1762120
E-Mail: prosabi@lagus.mv-regierung.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis: Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
- Mindestalter von 18 Jahren
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das gesundheitliche Beratungsgespräch ist Voraussetzung, um sich behördlich für die Prostitution anmelden zu können. Die gesundheitliche Bescheinigung wird direkt im Anschluss an das Beratungsgespräch ausgestellt. Anschließend kann in einem weiteren Informations- und Beratungsgespräch die behördliche Anmeldung erfolgen.
Auf Wunsch kann die gesundheitliche Beratung sowie die Anmeldung im Rahmen eines einzigen Termins umgesetzt werden. Die Beratung kann auf Deutsch und Englisch erfolgen. Für weitere Sprachen werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher hinzugezogen.
Kosten
- keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern am 25.01.2024