Einwohnerfragestunde Durchführung

    Einwohnerfragestunde durchführen

    Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden und Kreise erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils einer jeden Gremiensitzung Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

    Beschreibung

    In öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung oder des Kreistages findet grundsätzlich eine Fragestunde statt, in der Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sowie natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, die Möglichkeit eingeräumt wird, zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

    Online-Dienst

    MVSP_Einwohnerfragestunde_durchführen

    ID: L100027_129689514

    Online erledigen

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 27.09.2023 (von: Poppe, Marcus)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Gemeinde oder Landkreis, dessen Einwohner der Fragesteller ist oder in der oder dem der Fragesteller ein Grundstück besitzt oder nutzt oder ein Gewerbe betreibt.

    Zuständigkeit

    Gemeindevertretung oder Kreistag

    Ansprechpartner

    Büro der Stadtvertretung

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Ring 53

    17033 Neubrandenburg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Stadtverwaltung Neubrandenburg Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr - 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: keine Sprechzeit Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr - 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: keine Sprechzeit

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 29.03.2022 (von: Demmin, Jette)

    Technisch geändert am 14.08.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Voraussetzungen

    • Einwohner in der Gemeinde
    • Vollendung des 14. Lebensjahrs
    • natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben

    Hinweise für Neubrandenburg: Einwohnerfragestunde durchführen Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg

    Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Stadtvertretung beziehen. Die Tagesordnung der jeweiligen Sitzung finden Sie im Bürgerinfoportal .

    Fragen sollten zwei Tage vor Beginn der Sitzung bei der Stadtpräsidentin/beim Stadtpräsidenten schriftlich oder zur Niederschrift vorliegen.

    Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Stadtvertretung beziehen. Die Tagesordnung der jeweiligen Sitzung finden Sie im Bürgerinfoportal .

    Fragen sollten zwei Tage vor Beginn der Sitzung bei der Stadtpräsidentin/beim Stadtpräsidenten schriftlich oder zur Niederschrift vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hauptsatzungen der Gemeinde oder des Kreistages

    Hinweise für Neubrandenburg: Einwohnerfragestunde durchführen Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg

    Verfahrensablauf

    Die Fragen, Vorschläge oder Anregungen werden vor der Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages eingereicht oder während der Fragestunde zu Beginn der Sitzung gestellt. Fragen werden, sofern möglich, beantwortet.

    Hinweise für Neubrandenburg: Einwohnerfragestunde durchführen Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg

    Der Livestream zur Übertragung der Sitzung der Stadtvertretung beginnt mit dem Ende der Einwohnerfragestunde.

    Der Livestream zur Übertragung der Sitzung der Stadtvertretung beginnt mit dem Ende der Einwohnerfragestunde.

    Fristen

    Welche Fristen zu beachten sind, wenn in einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages Fragen gestellt und Vorschläge oder Anregungen unterbreitet werden, ergibt sich gegebenenfalls aus der Hauptsatzung.

    Hinweise für Neubrandenburg: Einwohnerfragestunde durchführen Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg

    Fragen sollten zwei Tage vor Beginn der Sitzung bei der Stadtpräsidentin/beim Stadtpräsidenten schriftlich oder zur Niederschrift vorliegen.

    Fragen sollten zwei Tage vor Beginn der Sitzung bei der Stadtpräsidentin/beim Stadtpräsidenten schriftlich oder zur Niederschrift vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer für die Beantwortung der Fragen, die nicht unmittelbar in der Fragestunde beantwortet werden können, sowie die Bewertung von Vorschlägen oder Anregungen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

    Kosten

    • keine

    Dokumente

    Hinweise für Neubrandenburg: Einwohnerfragestunde durchführen Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg

    Eingehend

    sonstige Unterlagen

    Dokumenttyp: Mitteilung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 01.08.2023

    Version

    Technisch erstellt am 01.08.2023 (von: Barth, Kati)

    Technisch geändert am 01.08.2023 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)