Einwohnerfragestunde durchführen
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden und Kreise erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils einer jeden Gremiensitzung Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.
Beschreibung
In öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung oder des Kreistages findet grundsätzlich eine Fragestunde statt, in der Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sowie natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, die Möglichkeit eingeräumt wird, zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.
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- Mastercard
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- giropay
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zuständige Stelle
Gemeinde oder Landkreis, dessen Einwohner der Fragesteller ist oder in der oder dem der Fragesteller ein Grundstück besitzt oder nutzt oder ein Gewerbe betreibt.
Zuständigkeit
Gemeindevertretung oder Kreistag
Ansprechpartner
Büro der Stadtvertretung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Stadtverwaltung Neubrandenburg Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr - 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: keine Sprechzeit Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr - 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: keine Sprechzeit
Kontakt
Voraussetzungen
- Einwohner in der Gemeinde
- Vollendung des 14. Lebensjahrs
- natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben
Hinweise für Neubrandenburg: Einwohnerfragestunde durchführen Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg
Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Stadtvertretung beziehen. Die Tagesordnung der jeweiligen Sitzung finden Sie im Bürgerinfoportal .
Fragen sollten zwei Tage vor Beginn der Sitzung bei der Stadtpräsidentin/beim Stadtpräsidenten schriftlich oder zur Niederschrift vorliegen.
Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Stadtvertretung beziehen. Die Tagesordnung der jeweiligen Sitzung finden Sie im Bürgerinfoportal .
Fragen sollten zwei Tage vor Beginn der Sitzung bei der Stadtpräsidentin/beim Stadtpräsidenten schriftlich oder zur Niederschrift vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hauptsatzungen der Gemeinde oder des Kreistages
Hinweise für Neubrandenburg: Einwohnerfragestunde durchführen Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg
Verfahrensablauf
Die Fragen, Vorschläge oder Anregungen werden vor der Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages eingereicht oder während der Fragestunde zu Beginn der Sitzung gestellt. Fragen werden, sofern möglich, beantwortet.
Hinweise für Neubrandenburg: Einwohnerfragestunde durchführen Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg
Der Livestream zur Übertragung der Sitzung der Stadtvertretung beginnt mit dem Ende der Einwohnerfragestunde.
Der Livestream zur Übertragung der Sitzung der Stadtvertretung beginnt mit dem Ende der Einwohnerfragestunde.
Fristen
Welche Fristen zu beachten sind, wenn in einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages Fragen gestellt und Vorschläge oder Anregungen unterbreitet werden, ergibt sich gegebenenfalls aus der Hauptsatzung.
Hinweise für Neubrandenburg: Einwohnerfragestunde durchführen Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg
Fragen sollten zwei Tage vor Beginn der Sitzung bei der Stadtpräsidentin/beim Stadtpräsidenten schriftlich oder zur Niederschrift vorliegen.
Fragen sollten zwei Tage vor Beginn der Sitzung bei der Stadtpräsidentin/beim Stadtpräsidenten schriftlich oder zur Niederschrift vorliegen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer für die Beantwortung der Fragen, die nicht unmittelbar in der Fragestunde beantwortet werden können, sowie die Bewertung von Vorschlägen oder Anregungen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Kosten
- keine
Dokumente
Hinweise für Neubrandenburg: Einwohnerfragestunde durchführen Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg
Eingehend
sonstige Unterlagen
Dokumenttyp: Mitteilung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 01.08.2023