Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen
Das Wappen und das Logo einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises dürfen nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.
Beschreibung
Die Wappen und Logos der Kommunen (Städte, Ämter, Gemeinden, Landkreise) sind geschützt und dürfen grundsätzlich nur von den Behörden und Einrichtungen der jeweiligen Kommunen verwendet werden. Abweichend davon ist eine Verwendung der kommunalen Wappen oder des kommunalen Logos mit Genehmigung möglich.
Online-Dienst
MVSP_Kommunalwappen
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zuständige Stelle
Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
Ansprechpartner
Kommunale Angelegenheiten/ Gremien
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 5
Gebühren: ja
Parkplatz:
Anzahl: 80
Gebühren: ja
PKW und öffentlicher Personennahverkehr
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr Mi. 09:00-12:00 Uhr Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Fr. geschlossen Hinweis: Gerne können Sie auch online ein Termin vereinbaren, unter folgenden Link:  Online-Terminvergabe .
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Satzung
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist
Dokumente
Eingehend
sonstige Unterlagen
Dokumenttyp: Mitteilung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V
Stichwörter
Wappen, Stadtwappen