Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE oder C1E erweitern
Wenn Sie Lkw fahren möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse C, CE, C1 oder C1E bei der Fahrerlaubnisbehörde erweitern lassen. Diese erweiterten Fahrerlaubnisklassen sind auf 5 Jahre befristet.
Beschreibung
Um Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse C, CE, C1 oder C1E. Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts beantragen. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen C, CE, C1, oder C1E werden diese auf 5 Jahre befristet erteilt. Eine Verlängerung müssen Sie vor Ablauf der Frist beantragen.
Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, verschiedene Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger zu führen. Um die Erweiterung zu beantragen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen.
Fahrerlaubnis Klasse C:
- Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
- vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
- Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren
Fahrerlaubnis Klasse CE:
- Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht
- vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C
- Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren
Fahrerlaubnis Klasse C1:
- leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5t und 7,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
- vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
- Mindestalter: 18 Jahre
Fahrerlaubnis Klasse C1E:
- leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5t und 7,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht, maximal so schwer wie das Leergewicht des Zugfahrzeugs
- maximales Gesamtgewicht der Kombination von 12t
- vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C1
- Mindestalter: 18 Jahre
Online-Dienst
LK LUP FD 33 - Fahrerlaubnis - Antrag auf Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis
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Ansprechpartner
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
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Postanschrift
Postfach 16 02 20
19092 Schwerin
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro mit Zulassung Parchim
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Stichwörter
Führerschein
Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Hagenow
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller MeldebescheinigungAktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- aktueller Führerschein
- Angaben zur Fahrschule
Formulare
Online-Dienste vorhanden: nein
Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
- Sie haben eine Fahrerlaubnis mit der jeweils vorausgesetzten Klasse.
- Sie haben das Mindestalter für die jeweilige Klasse bei der Erteilung der Fahrerlaubnis erreicht.
- Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
- Sie sind geeignet, einen Lkw zu führen.
- Sie haben die in der beantragten Klasse erforderliche theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung zum Führen eines Lkw erfolgreich absolviert.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Fristen
Geltungsdauer: 5 Jahre
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023
Stichwörter
Fahrerlaubnis, Befristete Erweiterung, Lastkraftwagen, Lkw-Führerschein, Anhänger, Erweiterung, Führerschein, C-Klassen, Nutzfahrzeuge, Lastzüge, Bestehende Fahrerlaubnis