Bestellung einer verantwortlichen Personen nach dem Sprengstoffgesetz Anzeige

    Bestellung einer verantwortlichen Personen nach dem Sprengstoffgesetz Anzeige

    Die schriftliche Bestellung einer verantwortlichen Person ist der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Person muss einen gültigen Befähigungsschein für den Umgang mit Sprengstoff besitzen.

    Beschreibung

    Als Inhabende  eines Betriebes, welcher  den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, müssen Sie eine verantwortliche Person schriftlich bestellen. Der Name, Anschrift und die Geburtsdaten der schriftlich bestellten verantwortlichen Person muss der zuständigen Stelle unverzüglich angezeigt werden. Die zu betrachtenden verantwortlichen Personen werden definiert. Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz 
    - Amt für Arbeitsschutz - 
    Sprengstoffreferat

    Ansprechpartner

    Für Kreis Vorpommern-Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die schriftlich bestellte Person muss im Besitz eines gültigen behördlichen Befähigungsscheins sein. Ein Befähigungsschein ist eine Erlaubnis für die Tätigkeit mit Sprengstoff.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Diese Anzeige können Sie schriftlich oder mit Hilfe eines Online Dienstes vornehmen.
    Schriftlich:

    • Für die Anzeige gibt es kein spezielles Formular. Unter Umständen wurden im Rahmen der Erteilung einer erforderlichen Erlaubnis oder bei Anzeige der Unternehmung die verantwortlichen Personen bereits vor dem Start des Betriebes der zuständigen Behörde mitgeteilt.
    • Änderungen werden mittels einer formlosen schriftlichen Erklärung übermittelt.
    • In der schriftlichen Mitteilung wird der Vor- und Nachname, die Anschrift und die Geburtsdaten der verantwortlichen Person übermittelt.
    • Die Behörde prüft nach Eingang der Anzeige die Zuständigkeit und gibt im Falle einer nicht Zuständigkeit den Antrag an eine andere Behörde weiter.
    • Im Falle eines Korrekturbedarfes wird um Nachbesserung gebeten.
    • Nach eingetroffener Nachbesserung erfolgt eine erneute Prüfung der Anzeige auf Seiten der Behörde.
    • Abschließend wird die Anzeige betriebsbezogen archiviert.

    Beantragung im Online Dienst:

    • Im Online Dienst tätigen Sie bitte die relevanten Eingaben über die verantwortliche Person oder die verantwortlichen Personen. 
    • Die Anzeige wird nach Absendung automatisch an die zuständige Behörde weitergeleitet.
    • Im Falles eines Korrekturbedarfes wird um Nachbesserung gebeten.
    • Nach eingetroffener Nachbesserung erfolgt eine erneute Prüfung der Anzeige auf Seiten der Behörde.
    • Abschließend wird die Anzeige betriebsbezogen archiviert. 
       

    Fristen

    Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung einer verantwortlichen Person ist unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch erstellt am 15.06.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.05.2024 (von: Fricke, Andreas)

    Stichwörter

    SprengG, Befähigungsschein, Sprengstoffgesetz, Anzeige verantwortliche Person

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)