Elektronischer Identitätsnachweis: Adressänderung beantragen
Wenn der elektronische Identitätsausweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis freigeschaltet ist und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises ändern lassen.
Beschreibung
Wenn der elektronische Identitätsausweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis freigeschaltet ist und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihres Personalausweises ändern lassen.
Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, mit der Sie zum Beispiel digitale Behördengänge erledigen oder sich im Internet bei Online-Händlern ausweisen können.
Sie müssen für die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnort vorbeikommen. Als Nachweis Ihrer neuen Ad-resse müssen Sie Ihre amtliche Meldebestätigung und die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen.
Wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz elektronisch angemeldet haben, wird Ihre neue Adresse automatisch aus dem Melderegister auf den Chip in Ihrem Personalausweis übertragen.
zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteherin / der Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Goldberg-Mildenitz (Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis
- aktuelle amtliche Meldebestätigung
- Wohnungsgeberbestätigung
Formulare
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Wenn die Adressänderung aufgrund einer elektronischen Wohnsitzanmeldung erfolgt, ist kein persönliches Erscheinen notwendig.
Voraussetzungen
- hr Personalausweis ist gültig.
- Sie haben die Onlinefunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet.
- Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung und die Wohnungsgeberbestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.
Für den Online-Dienst gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie sind volljährig.
- Sie sind nicht verheiratet und haben keine eingetragene Lebenspartnerschaft.
- Sie beziehen Ihre neue Wohnung ohne minderjährige Kinder.
- Sie haben einen gültigen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und persönlicher Identifikationsnummer (PIN).
- Sie haben ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät.
- Sie haben die Ausweis-App2 auf Ihrem Smartphone installiert.
- Sie haben ein M-V Nutzerkonto.
Rechtsgrundlage(n)
- § 18 Absatz 6 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)
- § 20a Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)
- § 78 Absatz 5 Satz 2 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- § 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 14a Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 2 Nummer 2f Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
- § 5 Absatz 6 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
- § 19 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
- Anhang 1b der Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Adressänderung Ihres elektronischen Identitätsnachweises persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnort vorbeikommen.
Sie legen dort Ihren gültigen Personalausweis, Ihre amtliche Meldebestätigung und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
Ihre zuständige Behörde speichert Ihre neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises.
Wenn sich Ihre Adresse durch eine elektronische Wohnsitzanmeldung geändert hat, wird Ihre neue Anschrift automatisch aus dem Melderegister auf den Chip in Ihrem Personalausweis übertragen.
Fristen
Es gibt keine gesetzliche Frist.
Bearbeitungsdauer
Das Aktualisieren des Chips erfolgt automatisch und dauert wenige Sekunden.
Kosten
kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises nur dann online erledigen, wenn Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.10.2023
Stichwörter
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