Grabstätte: Übertragung des Nutzungsrechtes beantragen
Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.
Beschreibung
Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.
Das Nutzungsrecht unterliegt den Bestimmungen der Friedhofssatzung der jeweiligen Friedhofsverwaltung, wo das Nutzungsrecht übertragen werden soll.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Amt Crivitz - 40.00 Tiefbau / Beiträge / Grün
Aktuelles
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Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze direkt vorm Haus
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplätze vorm Haus vorhanden (mit Parkscheibe)
Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montag 9 - 12 Uhr Dienstag 9 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr Freitag 9 - 12 Uhr Hinweis: Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9 – 12 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin  geöffnet. Es kann auf Grund von Feiertagen zu Abweichungen kommen. Beachten Sie die Informationen auf  www.amt-crivitz.de . Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.
Bankverbindung
Amt Crivitz
Empfänger: Amt Crivitz
IBAN: DE60 1405 2000 0000 0503 00
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Friedhofssatzung
- Kommunale Friedhofsgebührensatzung
Kosten
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofsgebührensatzung geregelt.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 15.12.2022
Stichwörter
Grabstätte, Umschreibung einer Grabstätte, Grabstelle, Grab, Nutzungsnachfolge einer Grabstätte