Registrierung als beruflicher Betreuer oder berufliche Betreuerin beantragen
Im Zuge der Betreuungsrechtsreform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts tritt am 01.01.2023 das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) und die Betreuungsregistrierungsverordnung (BtRegV) in Kraft.
Beschreibung
Als Berufsbetreuer darf zukünftig nur noch tätig sein, wer erfolgreich das Registrierungsverfahren durchlaufen hat. Unter anderem müssen in dem Verfahren außer der Eignung und der Zuverlässigkeit Fachkenntnisse nachgewiesen werden. Die Registrierung ist für alle selbständigen Berufsbetreuer*innen und Vereinsbetreuer*innen erforderlich. Der Registrierungsantrag ist schriftlich bei Ihrer sogenannten Stammbehörde (Wohn- oder ggf. Bürositz) zu stellen.
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Registrierung von Berufsbetreuern*innen beantragen - LK MSE
Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird zum 01.01.2023 das bisherige Betreuungsbehördengesetz (BtBG) durch das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) abgelöst.
Allerdings geht das BtOG über das Betreuungsbehördengesetz hinaus. Es enthält neben den erweiterten Aufgaben der Betreuungsbehörde auch Bestimmungen über die Anerkennung, die Arbeit und Finanzierung der Betreuungsvereine (bisher in § 1908f BGB) und über den Status von rechtlichen Betreuern. Bei letzterem sind vor allem die Bestimmungen über die zum 1.1.2023 neu eingeführte Registrierung beruflicher Betreuer zu erwähnen.
Das BtOG wird zu diesem Punkt durch eine Rechtsverordnung, die Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) konkretisiert. Hier werden Einzelheiten der Registrierung, insbesondere des neuen Sachkundenachweises, geregelt.
Jede/r Berufsbetreuer/in muss ab 01.01.2023 – 30.06.2023 bei seiner am Arbeitsort/Wohnort zuständigen Betreuungsbehörde (Stammbehörde) einen Registrierungsantrag stellen.
Alle Betreuer/innen nutzen bitte den "Antrag auf Registrierung Betreuungsbehörde".
Der Antrag (siehe PDF) wird heruntergeladen, vollständig ausgefüllt und im Anschluss über das digitale Portal datenschutzkonform an das Gesundheitsamt (bitte nicht per Mail senden) durch Sie versandt.
Zum Ausfüllen des Dokumentes empfehlen wir das Programm Adobe Reader. Dieses Programm können Sie unter dem folgenden Link zum kostenlosen Gebrauch herunterladen: https://get2.adobe.com/de/reader
Registrierungsanträge sind in digitaler Form über diese Meldeplattform durchzuführen. (Meldungen, die per E-Mail oder Fax an die Kreisverwaltung gesendet werden, werden nicht akzeptiert.
Es ist das eigens dafür datenschutzkonform eingerichtete Portal zu nutzen.( In Ausnahmefällen ist der Antrag postalisch einzureichen.)
Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird zum 01.01.2023 das bisherige Betreuungsbehördengesetz (BtBG) durch das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) abgelöst.
Allerdings geht das BtOG über das Betreuungsbehördengesetz hinaus. Es enthält neben den erweiterten Aufgaben der Betreuungsbehörde auch Bestimmungen über die Anerkennung, die Arbeit und Finanzierung der Betreuungsvereine (bisher in § 1908f BGB) und über den Status von rechtlichen Betreuern. Bei letzterem sind vor allem die Bestimmungen über die zum 1.1.2023 neu eingeführte Registrierung beruflicher Betreuer zu erwähnen.
Das BtOG wird zu diesem Punkt durch eine Rechtsverordnung, die Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) konkretisiert. Hier werden Einzelheiten der Registrierung, insbesondere des neuen Sachkundenachweises, geregelt.
Jede/r Berufsbetreuer/in muss ab 01.01.2023 - 30.06.2023 bei seiner am Arbeitsort/Wohnort zuständigen Betreuungsbehörde (Stammbehörde) einen Registrierungsantrag stellen.
Alle Betreuer/innen nutzen bitte den "Antrag auf Registrierung Betreuungsbehörde".
Der Antrag (siehe PDF) wird heruntergeladen, vollständig ausgefüllt und im Anschluss über das digitale Portal datenschutzkonform an das Gesundheitsamt (bitte nicht per Mail senden) durch Sie versandt.
Zum Ausfüllen des Dokumentes empfehlen wir das Programm Adobe Reader. Dieses Programm können Sie unter dem folgenden Link zum kostenlosen Gebrauch herunterladen: https://get2.adobe.com/de/reader
Registrierungsanträge sind in digitaler Form über diese Meldeplattform durchzuführen. (Meldungen, die per E-Mail oder Fax an die Kreisverwaltung gesendet werden, werden nicht akzeptiert.
Es ist das eigens dafür datenschutzkonform eingerichtete Portal zu nutzen.( In Ausnahmefällen ist der Antrag postalisch einzureichen.)
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Gesundheitsamt / Verwaltung/Betreuungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Deutsche Rentenversicherung
Bus: 22
Bus: 2
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 395 57087-7777
E-Mail: Medizinalverwaltung@lk-seenplatte.de(Medizinalverwaltung@lk-seenplatte.de)
E-Mail: betreuungsbehoerde@lk-seenplatte.de
E-Mail: bb-egov@lk-seenplatte.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:30 Uhr
Bankverbindung
Stadt Röbel/Müritz
Empfänger: Stadt Röbel/Müritz
IBAN: DE80 1505 0100 0110 1144 00
BIC: NOLADE21WRN
Bankinstitut: Müritz-Sparkasse
Stadt Röbel/Müritz
Empfänger: Stadt Röbel/Müritz
IBAN: DE06 1506 1618 0001 0093 20
BIC: GENODEF1WRN
Bankinstitut: Raiffeisenbank Mecklenburger Seenplatte eG
Stichwörter
Standesamt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Metainformation
- Ursprungsportal: Registrierung als beruflicher Betreuer oder berufliche Betreuerin beantragen
- Ursprungsportal: Registrierung von Berufsbetreuern*innen beantragen - LK MSE in Mecklenburgische Seenplatte
- Ursprungsportal: Registrierung von Berufsbetreuern*innen beantragen - LK MSE in Mecklenburgische Seenplatte