Registrierung als beruflicher Betreuer oder berufliche Betreuerin beantragen

    Im Zuge der Betreuungsrechtsreform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts tritt am 01.01.2023 das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) und die Betreuungsregistrierungsverordnung (BtRegV) in Kraft.

    Beschreibung

    Als Berufsbetreuer darf zukünftig nur noch tätig sein, wer erfolgreich das Registrierungsverfahren durchlaufen hat. Unter anderem müssen in dem Verfahren außer der Eignung und der Zuverlässigkeit Fachkenntnisse nachgewiesen werden. Die Registrierung ist für alle selbständigen Berufsbetreuer*innen und Vereinsbetreuer*innen erforderlich. Der Registrierungsantrag ist schriftlich bei Ihrer sogenannten Stammbehörde (Wohn- oder ggf. Bürositz) zu stellen.

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Registrierung von Berufsbetreuern*innen beantragen - LK MSE

    Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird zum 01.01.2023 das bisherige Betreuungsbehördengesetz (BtBG) durch das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) abgelöst.

    Allerdings geht das BtOG über das Betreuungsbehördengesetz hinaus. Es enthält neben den erweiterten Aufgaben der Betreuungsbehörde auch Bestimmungen über die Anerkennung, die Arbeit und Finanzierung der Betreuungsvereine (bisher in § 1908f BGB) und über den Status von rechtlichen Betreuern. Bei letzterem sind vor allem die Bestimmungen über die zum 1.1.2023 neu eingeführte Registrierung beruflicher Betreuer zu erwähnen.

    Das BtOG wird zu diesem Punkt durch eine Rechtsverordnung, die Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) konkretisiert. Hier werden Einzelheiten der Registrierung, insbesondere des neuen Sachkundenachweises, geregelt.

    Jede/r Berufsbetreuer/in muss ab 01.01.2023 – 30.06.2023 bei seiner am Arbeitsort/Wohnort zuständigen Betreuungsbehörde (Stammbehörde) einen Registrierungsantrag stellen.

    Alle Betreuer/innen nutzen bitte den "Antrag auf Registrierung Betreuungsbehörde". 

    Der Antrag (siehe PDF)  wird heruntergeladen, vollständig ausgefüllt und im Anschluss über das digitale Portal datenschutzkonform an das Gesundheitsamt (bitte nicht per Mail senden) durch Sie versandt.


    Zum Ausfüllen des Dokumentes empfehlen wir das Programm Adobe Reader. Dieses Programm können Sie unter dem folgenden Link zum kostenlosen Gebrauch herunterladen: https://get2.adobe.com/de/reader

    Registrierungsanträge sind in digitaler Form über diese Meldeplattform durchzuführen. (Meldungen, die per E-Mail oder Fax an die Kreisverwaltung gesendet werden, werden nicht akzeptiert.

    Es ist das eigens dafür datenschutzkonform eingerichtete Portal zu nutzen.( In Ausnahmefällen ist der Antrag postalisch einzureichen.)

    Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird zum 01.01.2023 das bisherige Betreuungsbehördengesetz (BtBG) durch das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) abgelöst.

    Allerdings geht das BtOG über das Betreuungsbehördengesetz hinaus. Es enthält neben den erweiterten Aufgaben der Betreuungsbehörde auch Bestimmungen über die Anerkennung, die Arbeit und Finanzierung der Betreuungsvereine (bisher in § 1908f BGB) und über den Status von rechtlichen Betreuern. Bei letzterem sind vor allem die Bestimmungen über die zum 1.1.2023 neu eingeführte Registrierung beruflicher Betreuer zu erwähnen.

    Das BtOG wird zu diesem Punkt durch eine Rechtsverordnung, die Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) konkretisiert. Hier werden Einzelheiten der Registrierung, insbesondere des neuen Sachkundenachweises, geregelt.

    Jede/r Berufsbetreuer/in muss ab 01.01.2023 - 30.06.2023 bei seiner am Arbeitsort/Wohnort zuständigen Betreuungsbehörde (Stammbehörde) einen Registrierungsantrag stellen.

    Alle Betreuer/innen nutzen bitte den "Antrag auf Registrierung Betreuungsbehörde". 

    Der Antrag (siehe PDF)  wird heruntergeladen, vollständig ausgefüllt und im Anschluss über das digitale Portal datenschutzkonform an das Gesundheitsamt (bitte nicht per Mail senden) durch Sie versandt.


    Zum Ausfüllen des Dokumentes empfehlen wir das Programm Adobe Reader. Dieses Programm können Sie unter dem folgenden Link zum kostenlosen Gebrauch herunterladen: https://get2.adobe.com/de/reader

    Registrierungsanträge sind in digitaler Form über diese Meldeplattform durchzuführen. (Meldungen, die per E-Mail oder Fax an die Kreisverwaltung gesendet werden, werden nicht akzeptiert.

    Es ist das eigens dafür datenschutzkonform eingerichtete Portal zu nutzen.( In Ausnahmefällen ist der Antrag postalisch einzureichen.)

    Ansprechpartner

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Gesundheitsamt / Verwaltung/Betreuungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Platanenstraße 43

    17033 Neubrandenburg

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein

    Deutsche Rentenversicherung

    Bus: 22

    Bus: 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-7777

    E-Mail: Medizinalverwaltung@lk-seenplatte.de(Medizinalverwaltung@lk-seenplatte.de)

    E-Mail: betreuungsbehoerde@lk-seenplatte.de

    E-Mail: bb-egov@lk-seenplatte.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05

    BIC: NOLADE21NBS

    Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

    Version

    Technisch erstellt am 06.08.2019 (von: Rüthnick, Steffi)

    Technisch geändert am 03.10.2024 (von: Thurm, Annett)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 20

    17207 Röbel/Müritz

    Parkplatz:
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:30 Uhr

    Bankverbindung

    Stadt Röbel/Müritz

    Empfänger: Stadt Röbel/Müritz

    IBAN: DE80 1505 0100 0110 1144 00

    BIC: NOLADE21WRN

    Bankinstitut: Müritz-Sparkasse

    Stadt Röbel/Müritz

    Empfänger: Stadt Röbel/Müritz

    IBAN: DE06 1506 1618 0001 0093 20

    BIC: GENODEF1WRN

    Bankinstitut: Raiffeisenbank Mecklenburger Seenplatte eG

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    Standesamt

    Version

    Technisch erstellt am 10.08.2020 (von: Lindstaedt, Michael)

    Technisch geändert am 03.07.2024 (von: Ziemann, Marcel)

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

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    Technisch geändert am 14.06.2024 (von: Barth, Kati)

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