Adressänderung einer Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen
Wenn sich bei Ihnen als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer die Anschrift einer Betriebsstätte ändert, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.
Beschreibung
Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht im Fall der Adressänderung von Betriebsstätten.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Wenn die neue Adresse der Betriebsstätte in einem Bezirk liegt, für den eine andere Handwerkskammer zuständig ist, müssen Sie die Registrierung der Betriebsstätte
- bei der bisher zuständigen Handwerkskammer löschen lassen
- und bei der nun zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.
zuständige Stelle
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Neubrandenburg: begrenzte Außenparkplätze
Gebühren: nein
Parkplatz: Rostock: Tiefgarage/Außenstellplätze
Gebühren: nein
Neubrandenburg: "Bahnhof DB"
Rostock: "Puschkinplatz/Handwerkerbildungszentrum"
Bus: 22, 23
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Neubrandenburg: begrenzte Außenparkplätze
Gebühren: nein
Parkplatz: Rostock: Tiefgarage/Außenstellplätze
Gebühren: nein
Neubrandenburg: "Bahnhof DB"
Rostock: "Puschkinplatz/Handwerkerbildungszentrum"
Bus: 22, 23
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 381 4549-0(Hauptverwaltungssitz Rostock)
Telefon Festnetz: +49 395 5593-0(Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)
Fax: +49 381 4549-139(Hauptverwaltungssitz Rostock)
Fax: +49 395 5593-169(Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)
E-Mail: info@hwk-omv.de
Stichwörter
Handwerkskammer OMV
erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Betrieb:
- Betriebsnummer
- Betriebsname
- Datum des Inkrafttretens der Adressänderung
- Angaben zur bisherigen und neuen Betriebsstätte:
- Kontaktdaten
- Adresse der Betriebsstätten
Voraussetzungen
Die Adresse Ihrer Betriebsstätte oder einer Ihrer Betriebsstätten hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 06.12.2022
Stichwörter
Adressänderung, Betriebsstätte, Handwerksregister, handwerksähnliches Gewerbe, Eintrag Handwerksrolle, Adresse, Änderungen, Verzeichnis zulassungspflichtiger Handwerke, Handwerkskammer, zulassungspflichtiges Handwerk, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, zulassungsfreies Handwerk, Handwerksrolle, Handwerkerverzeichnis, HWK, Datenänderung, Handwerksrolleneintragung