Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung bzw. Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung Ihrer angestellten Person/en gekommen ist. Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und To-desfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden.
zuständige Stelle
Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport
Ansprechpartner
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 502 - Schwerin
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 385 588-59962
Internet
erforderliche Unterlagen
Ggf. Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich
Rechtsgrundlage(n)
§18 Absatz 1 der GefStoffV
Verfahrensablauf
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung müssen Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen:
- Sie reichen Ihre Anzeige ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
Fristen
Zeitnah zum Ereignis (unverzüglich)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Stichwörter
Veranlasste Maßnahmen, Verletzung, Technische Mängel, Personenschaden, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsmittel, Anlagensicherheit, Betriebliche Konsequenz, Krankheits- und Todesfälle, Schäden, Unfallmeldung, Polizei, Betriebsstörung, Unfall, Meldung, Gesundheitsschädigung, Ungewollte Freisetzung, Explosion, Staatsanwaltschaft, Brand, Gefahrstoffe, Rechtsgrundlage, Amtliche Konsequenz