Anzeige eines Unfalls oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Entgegennahme

    Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

    Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung bzw. Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung Ihrer angestellten Person/en gekommen ist. Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und To-desfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden.

    zuständige Stelle

    Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport

    Ansprechpartner

    Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 502 - Schwerin

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Str. 47

    19061 Schwerin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 385 588-59962

    E-Mail: arbeitsschutz.schwerin@lagus.mv-regierung.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.06.2019 (von: eLIAS, POCAR)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: POKAR, eLIAS-)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Ggf. Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich

    Rechtsgrundlage(n)

    §18 Absatz 1 der GefStoffV

    Verfahrensablauf

    Einen Unfall oder eine Betriebsstörung müssen Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen:

    • Sie reichen Ihre Anzeige ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.

    Fristen

    Zeitnah zum Ereignis (unverzüglich)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch erstellt am 06.09.2022 (von: Herrera, Alejandro)

    Technisch geändert am 10.07.2023 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Veranlasste Maßnahmen, Verletzung, Technische Mängel, Personenschaden, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsmittel, Anlagensicherheit, Betriebliche Konsequenz, Krankheits- und Todesfälle, Schäden, Unfallmeldung, Polizei, Betriebsstörung, Unfall, Meldung, Gesundheitsschädigung, Ungewollte Freisetzung, Explosion, Staatsanwaltschaft, Brand, Gefahrstoffe, Rechtsgrundlage, Amtliche Konsequenz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)