Handwerksrolle Eintragung von Personen mit einer Ausübungsberechtigung

    Die Eintragung in die Handwerksrolle von Personen mit einer Ausübungsberechtigung beantragen

    Sie können ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes haben. Diese Auskünfte können Sie bei der zuständigen Handwerkskammer erhalten.

    Beschreibung

    Das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes ist ein Register aller Inhaber eines stehenden Gewerbes in den zulassungsfreie Handwerks- beziehungsweise handwerksähnlichen Gewerbetätigkeiten ausgeübt werden. Es wird bei jeder Handelskammer für ihren Handwerkskammerbezirk geführt.

    Auskünfte aus dem Verzeichnis können Ihnen auf Anfrage erteilt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können.

    Eine Auskunft aus der Handwerksrolle enthält folgende Informationen über ein Unternehmen:

    • Angaben zur Firma
    • Vor- und Familienname des eingetragenen Betriebsinhabers/Handwerkers, oder des gesetzlichen Vertreters oder des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters
    • Art des eingetragenen Handwerks
    • Anschrift der gewerblichen Niederlassung.

    Sofern kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dagegen spricht, wird Ihnen die Auskunft zur Verfügung gestellt. Als Auskunftsempfänger dürfen Sie diese Daten allerdings nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung des Betriebs liegt.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung des Betriebs liegt.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Schwerin

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensstraße 4a

    19053 Schwerin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0385 7417-0

    Fax: 0385 716051

    E-Mail: info@hwk-schwerin.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2015 (von: Weber, Thomas)

    Technisch geändert am 20.04.2023 (von: Schönfeldt, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf eine Einzelauskunft aus der Handwerksrolle (nach § 6 Abs. 2 HwO)

    Der Antrag muss enthalten:

    • Angaben zum Antragssteller der Auskunft
    • Angaben zum Betrieb (Anschrift, Name), für den eine Auskunft beantragt wird
    • Angaben zum berechtigten Interesse des Antragsstellers
    • Personaldokument
      Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung oder Aufenthaltsgenehmigung oder anderen vergleichbaren Personaldokumenten

    Formulare

    • Formulare: keine, formlos möglich
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein

    Voraussetzungen

    • Berechtigtes Interesse

    Sie können ein berechtigtes Interesse  haben, wenn Sie ein wirtschaftliches Ziel mit der Auskunft verfolgen, zum Beispiel wenn Sie ein Zulieferer sind, der wissen möchte, wer Inhaber eines Handwerksbetriebs ist. Als Privatperson können Sie sich auch auf das berechtigte Interesse berufen, wenn Sie Näheres über einen Betrieb wissen möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen bei der zuständigen Handwerkskammer den Antrag auf Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes. In Ihrem Antrag benennen Sie den Betrieb, zu dem Sie eine Auskunft wünschen und stellen Ihr berechtigtes Interesse dar.
    • Nach Prüfung des berechtigten Interesses erteilt die Handwerkskammer die Auskunft.
    • Sofern kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dagegen spricht, werden Ihnen die Auskünfte erteilt. Sie dürfen diese Daten allerdings nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.

    Bearbeitungsdauer

    1 Woche (circa 1 Woche)

    Kosten

    • Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.
    • Es fallen auch dann Gebühren an, wenn der gesuchte Handwerksbetrieb nicht ermittelt werden konnte (Negativauskunft).

    Hinweise (Besonderheiten)

    bei Onlineverfahren benötigen Sie ihren neuen Personalausweis oder eine vergleichbare Authentifizierungsmöglichkeit

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 12.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 03.06.2022 (von: Zauber, Carola)

    Technisch geändert am 10.07.2023 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Genehmigungspflichtiges Handwerk, Handwerkerverzeichnis, Handwerkskammer, Handwerksregister, Ausübung Handwerk, zulassungspflichtiges Handwerk, Ausübung Gewerk, Handwerkerregister, Betriebsleiter, Handwerksrolleneintragung, Altgeselle, Selbstständiger Handwerker, Verzeichnis Handwerk, Altgesellenregelung, Ausübungsberechtigung, Eintragung Handwerksrolle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)