Hundehaltung Abmeldung
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fällen:
- Ihr Hund ist entlaufen,
- Ihr Hund eingeschläfert werden musste oder verstorben ist,
- Sie Ihren Hund abgegeben haben oder
- Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere ziehen.
zuständige Stelle
Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.
Zuständigkeit
Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.
Ansprechpartner
Amt Wittenburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12.00 Uhr Achtung: Für berufstätige Pendler stehen wir nach telef. Absprache auch außerhalb dieser Zeiten zur Verfügung
Kontakt
Telefon Festnetz: 03883 33-0
E-Mail: info@stadt-wittenburg.de
erforderliche Unterlagen
Meldebestätigung (aktuell)
Rechtsgrundlage(n)
Dokumente
Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Hundehaltung Abmeldung
Eingehend
Meldebestätigung (aktuell)
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 06.10.2022