Hundehaltung Befreiung vom Leinenzwang

    Hundehaltung: Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang beantragen

    An bestimmten Orten müssen alle Hunde an der Leine geführt werden, außerdem besteht für bestimmte Hunde ein genereller Leinenzwang. Von den Regelungen sind aber Ausnahmen möglich.

    Beschreibung

    Bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten, sonstigen öffentlichen Veranstaltungen und in Verkaufsstätten oder Zoos sowie an Orten, an denen die Möglichkeit zum Ausweichen vor anderen Personen oder die Reaktionsfähigkeit der Hundehalterin oder des Hundehalters beeinträchtigt ist, herrscht Leinenpflicht für alle Hunde. Ausnahmen gelten für Blinden- und Behindertenbegleithunde, Hunde des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes sowie für Diensthunde von beispielsweise Polizei, Zoll und von Streitkräften.
    Gefährliche Hunde unterliegen darüber hinaus einer generellen Leinenpflicht. Diese gilt nicht, wenn es sich um Jagd- und Herdengebrauchshunde handelt und sie im Rahmen ihrer Zweckbestimmung eingesetzt werden (z. B. ein Jagdhund während der Jagd).

    Online-Dienst

    Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang online beantragen

    ID: L100027_121531815

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    • örtliche Ordnungsbehörden

    Ansprechpartner

    Ordnung / Sicherheit / Brandschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 30

    17094 Burg Stargard

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Am Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz Zufahrt über Neue Straße
      Anzahl: 36  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplatz Zufahrt über Neue Straße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Am Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnanbindung
      Linie:
      • Regionalbahn: Bahnanbindung Berlin-Stralsund

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 11:00 Uhr Hinweis: Gerne auch nach Terminvereinbarung!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +049 39603 2530

    Fax: +049 39603 25342

    E-Mail: amt@stargarder-land.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Stargarder Land

    Empfänger: Amt Stargarder Land

    IBAN: DE48 1505 1732 0030 0140 82

    BIC: NOLADE21MST

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Strelitz

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Für alle Hunde: Grundsätzliche Leinenpflicht bei Veranstaltungen und Orten an denen die Möglichkeit zum Ausweichen vor anderen Personen oder die Reaktionsfähigkeit der Hundehalterin oder des Hundehalters beeinträchtigt ist, Verkaufsstätten oder Zoos
    • Ausnahme für Blinden- und Behindertenbegleithunde, Diensthunde (z. B. Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Polizei, Zoll, Streitkräfte)
    • Für gefährliche Hunde: generelle Leinenpflicht
    • Ausnahme für Jagd- und Herdengebrauchshunde während des Einsatzes ihrer jeweiligen Zweckbestimmung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen Entscheidungen der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) oder der zuständigen Kreisordnungsbehörde (Kreisordnungsamt) kann Widerspruch eingelegt werden (§§ 68 ff. Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO). Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 14.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Stichwörter

    Blindenhund, Behindertenhund

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de