Krankenversicherungsbeitrag Ermittlung der Belastungsgrenze bei Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Befreiung von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen

    Die Zuzahlungen für Medikamente, Heilmittel und Anwendungen dürfen nicht mehr als zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens betragen.

    Beschreibung

    Für Medikamente, Heilmittel und Anwendungen, die verschrieben werden, müssen Zuzahlungen geleistet werden. Krankenversicherte müssen aber nicht mehr als zwei Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens hinzuzahlen.

    Für chronisch kranke Menschen liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens.

    Zum Bruttoeinkommen zählen alle Einkünfte, mit denen Versicherte ihren Lebensunterhalt finanzieren - zum Beispiel:

    • Gehalt
    • Renten oder Versorgungsbezüge,
    • Kapital-Zinsen 
    • Mieteinnahmen

    Bei der Berechnung der Belastungsgrenze werden die jährlichen Bruttoeinnahmen aller im Haushalt lebenden Angehörigen berücksichtigt. Das können Ehegatten, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz oder familienversicherte Kinder sein.

    Für Familien verringert sich die Belastungsgrenze durch die Kinderfreibeträge und gegebenenfalls den Freibetrag für den Ehepartner.

    Bei Beziehern von Sozialhilfe gilt der Regelsatz des Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage für die Belastungsgrenze, weshalb die Freibeträge nicht veranschlagt werden können.

    Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit. Ausnahme: Zuzahlung bei Fahrkosten.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege, damit sie bei der Krankenkasse nachweisen können, dass sie die Belastungsgrenze erreicht haben.
    • Sie werden nach Antrag von ihrer Krankenkasse für das laufende Kalenderjahr von weiteren Zuzahlungen befreit.
    • Kinder und Jugendliche sind immer von der Zuzahlung befreit.

    Fristen

    Es müssen gegebenenfalls Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle. 

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V am 24.07.2020

    Version

    Technisch erstellt am 22.10.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Rezeptgebühr, Selbstbehalt, Eigenanteil, Gesetzliche Zuzahlung, Verordnung, Rezeptzuzahlung, Zuzahlungsbefreiung, Krankenhauskosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)