Wertstoffe Entsorgung

    Wertstoffe: zur Entsorgung abgeben

    Für die Entsorgung von Wertstoffen sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).

    Beschreibung

    Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall. Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsorgt. Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).

    Hinweise für Rostock: Wertstoffe Entsorgung

    Altglas wird nur über ein Bringsystem (Depotcontainer) im Stadtgebiet erfasst.

    Leichtverpackungen werden über ein Holsystem haushaltsnah erfasst; Behältergrößen: 120-l, 240-l, 1.100-l und gelbe Säcke für Sackentsorgungsgebiete und gelegentlichem Mehranfall.

    Ausgabestellen für Gelbe Säcke sind die Ortsämter und das Servicebüro der Stadtentsorgung Rostock GmbH.

    Altpapier kann in der Hanse-und Universitätsstadt Rostock (HRO) über ein Holsystem (blaue Tonne) und über ein Bringsystem (Depotcontainer im Stadtgebiet und Recyclinghöfe) entsorgt werden.

    Die blaue Tonne kann in der Größe 1.100l, 240 l und 120 l bestellt werden beim beauftragten Unternehmen Veolia Umweltservice Nord GmbH und bei der HRO über das Antragsformular für die Entsorgung der Haushalte.

    Die Tourenpläne der Papiertonnen ersehen Sie über den online-Abfuhrplan.

    Alttextilen werden über Depotcontainer erfasst. Informationen über die Standorte der Depotcontainer erhalten Sie über das Geoportal der HRO.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
       

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Amt für Umwelt- und Klimaschutz | Abteilung Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Holbeinplatz 14

    18069 Rostock

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: hinter dem Haus (Schweriner Straße)
      Anzahl: 1  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkplatz Schweriner Straße
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle "Holbeinplatz"
      Linien:
      • Straßenbahn: Haltestelle Holbeinplatz
      • Bus: Haltestelle "Holbeinplatz"
      • S-Bahn: Haltestelle Holbeinplatz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Hinweis: oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 381 381-7373

    Telefon Festnetz: +49 381 381-7308

    E-Mail: matthias.welk@rostock.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag Abfallentsorgung für Wohngrundstücke

    Stichwörter

    Abfälle, Abfallgebühr, Elektroaltgeräte, Elektrogeräte, Elektroschrott, Energiesparlampen, Entsorgung, LED, Leuchtstoffröhren, Problemabfälle, Sonderabfälle

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Rostock: Wertstoffe Entsorgung

    Die Papiertonne wird Ihnen spätestens nach 14 Werktagen bereitgestellt.

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise für Rostock: Wertstoffe Entsorgung

    Die Kosten sind bereits in den Abfallverwertungsgebühren enthalten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Einige öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben in Abstimmung mit dem jeweiligen Dualen System eine Wertstofftonne für Kunststoffe, Metalle und Verbundstoffe eingeführt, bei der nicht mehr zwischen Verpackungen und Nichtverpackungen unterschieden werden muss, sondern nur noch nach Materialien getrennt wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Müll, Wertstoffhof, Wertstoff, Verpackungstonne, Abfall, Verpackungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English