Bioabfall Entsorgung

    Bioabfälle: zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

    Hinweise für Rostock: Bioabfall Entsorgung

    Die Biotonne ist eine Pflichttonne, welche in den Größen 120 L und 240 L angeboten wird. Sie wird im Zeitraum April - November wöchentlich und im Zeitraum Dezember - März 14-täglich entleert.

    Die Abfuhrtermine für anschlusspflichtige Abfallbehälter werden in einem individuellen elektronischen Abfuhrkalender auf der Homepage der Stadtentsorgung Rostock GmbH angezeigt. Unter Eingabe des Straßennamens und der Hausnummer wird der individuelle Abfallkalender erstellt. Die Daten können für unterschiedliche Zeitperioden angezeigt und ausgedruckt werden.

    In die Biotonne gehören, z. B.:

    • Lebensmittelreste, Obst- und Gemüsereste, Knochen, Kaffeefilter, Teebeutel
    • Küchentücher aus Papier, Zitrusfruchtschalen
    • Baum-, Strauch-, Rasenschnitt (zerkleinert), Blumen, Topfpflanzen, Unkräuter, Laub

    Das bleibt draußen, z. B:

    • Altfett, Asche, Zigarettenkippen, behandeltes Holz, Kehrricht, Staubsaugerbeutel
    • Katezenstreu, Lumpen, Windeln, Tierkadaver
    • Kunststoff (z. B. Tüten, Blumentöpfe, sog. kompostierbare Kunststofftüten).

    Eine Befreiung von der Biotonne kann vom Anschlusspflichtigen beim Amt für Umwelt- und Klimaschutz beantragt werden. Füllen Sie bitte den "Antrag auf Eigenkompostierung" aus.

    Ein Wechsel zwischen Biotonne und Eigenkompostierung ist gemäß Abfallsatzung nur einmal jährlich zulässig.

    Der Laubsack ist ein kompostierbarer, faserverstärkter Papiersack von 120 L. Er dient zur Entsorgung von gelegentlich erhöhtem Anfall von Laub, Rasenschnitt, Blumen- und Staudenschnitt sowie Wildkräutern. Grundstückseigentümer, die eine Biotonne haben, können jährlich drei amtliche Laubsäcke kostenfrei erhalten. Diese werden nur in der Gebührenstelle, Petridamm 26, ausgegeben. Weitere Laubsäcke werden beim Kundendienst der Stadtentsorgung Rostock GmbH (Petridamm 26) und auf den Recyclinghöfen verkauft. Pro Laubsack wird eine Schutzgebühr von 1 Euro erhoben. Laubsäcke werden nur eingesammelt, wenn sie am Entsorgungstag der Biotonnen neben den Abfallbehältern bereitgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Amt für Umwelt- und Klimaschutz | Abteilung Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Holbeinplatz 14

    18069 Rostock

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: hinter dem Haus (Schweriner Straße)
      Anzahl: 1  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkplatz Schweriner Straße
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle "Holbeinplatz"
      Linien:
      • Straßenbahn: Haltestelle Holbeinplatz
      • Bus: Haltestelle "Holbeinplatz"
      • S-Bahn: Haltestelle Holbeinplatz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Hinweis: oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 381 381-7373

    Telefon Festnetz: +49 381 381-7308

    E-Mail: matthias.welk@rostock.de

    Kontaktperson

    Formulare

    SEPA Lastschriftmandat Abfallentsorgung
    Vollmacht für Grundstückseigentümer
    Antrag Abfallentsorgung für Wohngrundstücke
    Formular Eigenkompostierung

    Stichwörter

    Abfälle, Abfallgebühr, Elektroaltgeräte, Elektrogeräte, Elektroschrott, Energiesparlampen, Entsorgung, LED, Leuchtstoffröhren, Problemabfälle, Sonderabfälle

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rostock: Bioabfall Entsorgung

    Nachweis der Eigenkompostierung auf dem Wohngrundstück (Skizze der Gartenfläche/ Lageplan des Kompostplatzes, etc) bei einem Antrag auf Befreiung von der Biotonne

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
    • Abfallgebühren.

    Hinweise für Rostock: Bioabfall Entsorgung

    Anmeldung mit Formular an Amt für Umwelt- und Klimaschutz, Abteilung Abfallwirtschaft

    Gebührenbescheid von der Gebührenstelle der HRO

    Aufstellen, Austausch, Abzug der Abfallbehälter

    Fristen

    Hinweise für Rostock: Bioabfall Entsorgung

    gemäß § 22 Abfallsatzung

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rostock: Bioabfall Entsorgung

    gemäß § 22 Abfallsatzung

    Kosten

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise für Rostock: Bioabfall Entsorgung

    gemäß Abfallgebührensatzung HRO

    Bei der Befreiung vom Anschlusszwang an die Biotonne, wegen nachweislicher Eigenkompostierung, verringert sich die Abfallgebühr um den entsprechenden Anteil.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Stichwörter

    Biotonne, Kompostierungsanlage, Wertstoffhof, Biomüll, Containerdienst, Wertstoff, Müll, Eigenkompostierung, Abfall, braune Tonne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English