Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Hinweise für Upahl: Hundesteuer Befreiung Grevesmühlen
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:
- Hunde von schwerbehinderten Menschen
- Blindenführhunde
- Diensthunde
- Sanitäts- und Rettungshunde
- Herdengebrauchshunde
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen untergebracht worden sind
Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.
Die Steuerbefreiung ist nicht auf gefährliche Hunde gem. §5 Abs.2 anzuwenden.
Wird eine Befreiung gewährt, muss keine Steuer für diesen Hund gezahlt werden.
Fallen due Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall schriftlich anzuzeigen.
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:
- Hunde von schwerbehinderten Menschen
- Blindenführhunde
- Diensthunde
- Sanitäts- und Rettungshunde
- Herdengebrauchshunde
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen untergebracht worden sind
Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.
Die Steuerbefreiung ist nicht auf gefährliche Hunde gem. §5 Abs.2 anzuwenden.
Wird eine Befreiung gewährt, muss keine Steuer für diesen Hund gezahlt werden.
Fallen due Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall schriftlich anzuzeigen.
Online-Dienst
MVSP_Hundesteuer_Befreiung_Ermäßigung
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zuständige Stelle
Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.
Ansprechpartner
Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 5
Gebühren: ja
Parkplatz:
Anzahl: 80
Gebühren: ja
PKW und öffentlicher Personennahverkehr
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr Mi. 09:00-12:00 Uhr Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Fr. geschlossen Hinweis: Gerne können Sie auch online ein Termin vereinbaren, unter folgenden Link:  Online-Terminvergabe .
Kontakt
Telefon Festnetz: 03881 723-210
E-Mail: steuern@grevesmuehlen.de
Formulare
Hundesteuerermäßigung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Upahl: Hundesteuer Befreiung Grevesmühlen
Für die Befreiung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag zur Hundesteuerbefreiung
- notwendige Nachweise für die entsprechende Befreiung (zum Beispiel beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises)
Für die Befreiung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag zur Hundesteuerbefreiung
- notwendige Nachweise für die entsprechende Befreiung (zum Beispiel beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises)
Voraussetzungen
Hinweise für Upahl: Hundesteuer Befreiung Grevesmühlen
Die Befreiung kann für einen neu aufgenommenen Hund, sowie für einen bereits steuerpflichitgen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
Hund eines Schwerbehinderten Menschen
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie Schwerbehindert sind und über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BL", "aG", "Gl", "G" oder "H" verfügen.
Blindenführhund
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zum Blindenbegleithund geeignet ist und als Blindenführhund eingesetzt wird.
Diensthund
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt wird.
Sanitäts- und Rettungshund
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund in einer anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtung gehalten wird.
Tierschutzhund
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund in Tierheimen o.ä. Einrichungen untergebracht ist.
Herdengebrauchshunde
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie den Hund zur Bewachung von Herden gehalten werden oder die von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd benötigt werden.
Die Befreiung kann für einen neu aufgenommenen Hund, sowie für einen bereits steuerpflichitgen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
Hund eines Schwerbehinderten Menschen
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie Schwerbehindert sind und über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BL", "aG", "Gl", "G" oder "H" verfügen.
Blindenführhund
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zum Blindenbegleithund geeignet ist und als Blindenführhund eingesetzt wird.
Diensthund
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt wird.
Sanitäts- und Rettungshund
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund in einer anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtung gehalten wird.
Tierschutzhund
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund in Tierheimen o.ä. Einrichungen untergebracht ist.
Herdengebrauchshunde
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie den Hund zur Bewachung von Herden gehalten werden oder die von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd benötigt werden.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Hinweise für Upahl: Hundesteuer Befreiung Grevesmühlen
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.
ergänzt durch Hundehalterverordnung v. 29.08.2016
Satzungsrecht für: Hundesteuersatzung Gemeinde Upahl
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.
ergänzt durch Hundehalterverordnung v. 29.08.2016
Satzungsrecht für: Hundesteuersatzung Gemeinde Upahl
Verfahrensablauf
Hinweise für Upahl: Hundesteuer Befreiung Grevesmühlen
Ist eine Befreiung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Falls Sie mehrere Hunde besitzen, werden steuerbefreite Hunde bei der Berechung der Hundesteuer nicht mitgezählt. Nicht steuerbefreite Hunde werden entsprechend der Stafflung besteuert, beginnend mit Hund 1.
Die Befreiung für Hunde von schwerbehinderten Menschen wird nur für jeweils einen Hund des bzw. der Steuerpflichtigen gewährt.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt wenn:
- die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
- Sie als Halterin oder Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechstkräftig bestraft wurden
- für die Hunde keine geeigneten, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind und
- bei Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind, keine ordnungsgemäßen Bücher über den Bestand, den Erwerb und die Veräßerung geführt und nicht auf Verlangen vorgelegt werden können.
Sind Sie Halter eines gefährlichen Hundes, können Sie keine Steuerbefreiung beantragen.
Ist eine Befreiung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Falls Sie mehrere Hunde besitzen, werden steuerbefreite Hunde bei der Berechung der Hundesteuer nicht mitgezählt. Nicht steuerbefreite Hunde werden entsprechend der Stafflung besteuert, beginnend mit Hund 1.
Die Befreiung für Hunde von schwerbehinderten Menschen wird nur für jeweils einen Hund des bzw. der Steuerpflichtigen gewährt.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt wenn:
- die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
- Sie als Halterin oder Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechstkräftig bestraft wurden
- für die Hunde keine geeigneten, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind und
- bei Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind, keine ordnungsgemäßen Bücher über den Bestand, den Erwerb und die Veräßerung geführt und nicht auf Verlangen vorgelegt werden können.
Sind Sie Halter eines gefährlichen Hundes, können Sie keine Steuerbefreiung beantragen.
Kosten
Hinweise für Upahl: Hundesteuer Befreiung Grevesmühlen
Für den Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Wird dem Hund eine Befreiung gewährt, entfällt die Hundesteuer in Gänze.
Für den Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Wird dem Hund eine Befreiung gewährt, entfällt die Hundesteuer in Gänze.
Dokumente
Hinweise für Upahl: Hundesteuer Befreiung Grevesmühlen
Eingehend
Sonstige Nachweise
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Sonstige Nachweise
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hunde abmelden, Hundeabmeldung