Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde

    Beschreibung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

    Hinweise für Klütz: Hundesteuer Ermäßigung Amt Klützer-Winkel

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

    Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:

    • Wachhunde von Gebäude
    • Dienstwachhunde
    • Wachhund von landwirtschaftlichen Gehöften
    • Wachhunde von Binnenschiffen
    • Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller
    • Jagdgebrauchshund

    Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich „Voraussetzungen“ nachlesen.

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

    Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:

    • Wachhunde von Gebäude
    • Dienstwachhunde
    • Wachhund von landwirtschaftlichen Gehöften
    • Wachhunde von Binnenschiffen
    • Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller
    • Jagdgebrauchshund

    Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 1

    23948 Klütz

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz hinter dem Amtsgebäude
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr Mi. 09:00 – 12:00 Uhr Do. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 18:00 Uhr Fr.  09:00 – 12:00 Uhr (nur Standesamt und Bürgerbüro) Hinweis: Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, aktuell dürfen Besucher die Amtsverwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (dienstags ohne Termin). Persönliche Termine können - telefonisch unter 038825/393-0 - per E-Mail unter poststelle@kluetzer-winkel.de oder hier Online vereinbart werden. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Bankverbindung

    Amt Klützer Winkel

    Empfänger: Amt Klützer Winkel

    IBAN: DE89 1405 1000 1000 0373 43

    BIC: NOLADE21WIS

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Nordwest

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2020 (von: Hein, Martina)

    Technisch geändert am 22.03.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Klütz: Hundesteuer Ermäßigung Amt Klützer-Winkel

    Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
    • notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung

    Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
    • notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Klütz: Hundesteuer Ermäßigung Amt Klützer-Winkel

    Die Ermäßigung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

    Wachhunde von Gebäude

    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt liegen.

    Dienstwachhunde

    • Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von Einzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstes benötigt werden.

    Wachhund von landwirtschaftlichen Gehöften

    • Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Gehöften dienen.

    Wachhund von Binnenschiffen

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde für die Bewachung von Binnenschiffen benötigt werden.

    Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller

    • Hunde, die von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung benötigt werden.

    Jagdgebrauchshund

    • Hunde, die von Forstbediensteten oder Inhaber eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, soweit die Hundehaltung nicht steuerfrei ist.Für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach der Landesverordnung zur Prüfung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Mecklenburg - Vorpommern vom 16.08.2012 (GVOBl. M - V 2012 S. 417) mit Erfolg abgelegt haben.

    Die Ermäßigung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

    Wachhunde von Gebäude

    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt liegen.

    Dienstwachhunde

    • Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von Einzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstes benötigt werden.

    Wachhund von landwirtschaftlichen Gehöften

    • Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Gehöften dienen.

    Wachhund von Binnenschiffen

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde für die Bewachung von Binnenschiffen benötigt werden.

    Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller

    • Hunde, die von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung benötigt werden.

    Jagdgebrauchshund

    • Hunde, die von Forstbediensteten oder Inhaber eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, soweit die Hundehaltung nicht steuerfrei ist.Für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach der Landesverordnung zur Prüfung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Mecklenburg - Vorpommern vom 16.08.2012 (GVOBl. M - V 2012 S. 417) mit Erfolg abgelegt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    örtliche Satzungen

    Hinweise für Klütz: Hundesteuer Ermäßigung Amt Klützer-Winkel

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.

    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.

    Satzungsrecht für: Stadt Klütz

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.

    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.

    Satzungsrecht für: Stadt Klütz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Klütz: Hundesteuer Ermäßigung Amt Klützer-Winkel

    Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular „Hundesteuer Anmeldung“ die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.

    Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wir entsprechen der Stafflung besteuert.

    Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt.

    Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:

    • die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
    • Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.

    Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.

    Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wir entsprechen der Stafflung besteuert.

    Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt.

    Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:

    • die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
    • Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.

    Kosten

    Hinweise für Klütz: Hundesteuer Ermäßigung Amt Klützer-Winkel

    Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

    Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.

    Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

    Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.

    Dokumente

    Hinweise für Klütz: Hundesteuer Ermäßigung Amt Klützer-Winkel

    Eingehend

    Sonstige Nachweise

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Sonstige Nachweise

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 12.05.2023 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)