Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer Abmeldung

    Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

    Dies gilt für folgende Fälle:

    • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
    • Sie haben Ihren Hund abgegeben
    • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
    • Ihr Hund ist entlaufen

    Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 1

    23948 Klütz

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz hinter dem Amtsgebäude
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr Mi. 09:00 – 12:00 Uhr Do. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 18:00 Uhr Fr.  09:00 – 12:00 Uhr (nur Standesamt und Bürgerbüro) Hinweis: Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, aktuell dürfen Besucher die Amtsverwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (dienstags ohne Termin). Persönliche Termine können - telefonisch unter 038825/393-0 - per E-Mail unter poststelle@kluetzer-winkel.de oder hier Online vereinbart werden. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Bankverbindung

    Amt Klützer Winkel

    Empfänger: Amt Klützer Winkel

    IBAN: DE89 1405 1000 1000 0373 43

    BIC: NOLADE21WIS

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Nordwest

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2020 (von: Hein, Martina)

    Technisch geändert am 22.03.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kalkhorst: Hundesteuer Abmeldung Amt Klützer-Winkel

    Für die Abmeldung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
    • eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
    • bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise (zum Beispiel Kaufvertag, Übergabeprotokoll)

    Für die Abmeldung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
    • eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
    • bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise (zum Beispiel Kaufvertag, Übergabeprotokoll)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kalkhorst: Hundesteuer Abmeldung Amt Klützer-Winkel

    Sie können Ihren Hund abmelden, wenn

    • Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist,
    • Sie Ihren Hund abgegeben haben,
    • Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind,
    • Ihr Hund entlaufen ist.

    Sie können Ihren Hund abmelden, wenn

    • Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist,
    • Sie Ihren Hund abgegeben haben,
    • Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind,
    • Ihr Hund entlaufen ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    örtliche Satzungen

    Hinweise für Kalkhorst: Hundesteuer Abmeldung Amt Klützer-Winkel

    Satzungsrecht für: Gemeinde Kalkhorst

    Satzungsrecht für: Gemeinde Kalkhorst

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kalkhorst: Hundesteuer Abmeldung Amt Klützer-Winkel

    Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter oder Halterin eines Hundes bei Ihrer Wohnsitzgemeinde anzeigen.

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.

    Falls Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift des neuen Halters oder der neuen Halterin angeben.

    Die ausgegebene Hundesteuermarke ist innerhalb von 14 Kalendertagen an Ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.

    Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter oder Halterin eines Hundes bei Ihrer Wohnsitzgemeinde anzeigen.

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.

    Falls Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift des neuen Halters oder der neuen Halterin angeben.

    Die ausgegebene Hundesteuermarke ist innerhalb von 14 Kalendertagen an Ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Kalkhorst: Hundesteuer Abmeldung Amt Klützer-Winkel

    Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

    Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.

    Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

    Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.

    Dokumente

    Hinweise für Kalkhorst: Hundesteuer Abmeldung Amt Klützer-Winkel

    Eingehend

    Sonstige Nachweise

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Sonstige Nachweise

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 30.07.2024 (von: Kohl, Birgit)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)