Hundesteuer Abmeldung
Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
- Ihr Hund ist entlaufen
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
Online-Dienst
MVSP_Hundesteuer_Abmeldung
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Ansprechpartner
Stadt Teterow - Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Kurzparkstände mit Parkscheibenpflicht (30 Min. Mo - Fr 06:00 bis 18:00 Uhr) Marktplatz Giebelseite des Rathauses gegenüber der Apotheke
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (außer Standesamt) Mittwoch geschlossen  Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (gilt nur für den Fachbereich Bürger- und  Ordnungsangelegenheiten)  
Kontakt
Telefon Festnetz: 03996 1278-28
Fax: 03996 1278-75
Bankverbindung
Stadt Teterow
Empfänger: Stadt Teterow
IBAN: DE77 1203 0000 0010 0374 71
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB
Stadt Teterow
Empfänger: Stadt Teterow
IBAN: DE69 1307 0000 0490 9776 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank
Stadt Teterow
Empfänger: Stadt Teterow
IBAN: DE36 1305 0000 0755 0045 40
BIC: NOLADE21ROS
Bankinstitut: Ostseesparkasse Rostock
Formulare
Hundesteuer Abmeldung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Teterow: Hundesteuer Abmeldung Stadt Teterow
Für die Abmeldung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
- eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
- bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise (zum Beispiel Kaufvertrag, Übergabeprotokoll)
Für die Abmeldung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
- eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
- bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise (zum Beispiel Kaufvertrag, Übergabeprotokoll)
Voraussetzungen
Hinweise für Teterow: Hundesteuer Abmeldung Stadt Teterow
Sie können Ihren Hund abmelden, wenn
- Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist
- Sie Ihren Hund abgegeben haben,
- Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind,
- Ihr Hund entlaufen ist.
Sie können Ihren Hund abmelden, wenn
- Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist
- Sie Ihren Hund abgegeben haben,
- Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind,
- Ihr Hund entlaufen ist.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
- § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i. V. m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Hinweise für Teterow: Hundesteuer Abmeldung Stadt Teterow
Satzungsrecht für: Hundesteuersatzung der Stadt Teterow
Satzungsrecht für: Hundesteuersatzung der Stadt Teterow
Verfahrensablauf
Hinweise für Teterow: Hundesteuer Abmeldung Stadt Teterow
Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter oder Halterin eines Hundes bei Ihrer Wohnsitzgemeinde anzeigen.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet. Wird die Beendigung der Hundehaltung verspätet angezeigt, endet die Steuerpflicht mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Anzeige erfolgt.
Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters endet die Steuerschuld mit dem Ablauf des Monats, in dem der Wegzug fällt.
Falls Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift des neuen Halters oder der neuen Halterin angeben.
Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter oder Halterin eines Hundes bei Ihrer Wohnsitzgemeinde anzeigen.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet. Wird die Beendigung der Hundehaltung verspätet angezeigt, endet die Steuerpflicht mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Anzeige erfolgt.
Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters endet die Steuerschuld mit dem Ablauf des Monats, in dem der Wegzug fällt.
Falls Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift des neuen Halters oder der neuen Halterin angeben.
Kosten
keine
Hinweise für Teterow: Hundesteuer Abmeldung Stadt Teterow
Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.
Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022