Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Anmeldung

    Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
    Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

    Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat. 
    Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.

    Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Anmeldung

    Wenn Sie in der Stadt Ludwigslust und den Ortsteilen einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer zahlen. Sofern Sie mehrere Hunde halten, muss jedes Tier gesondert angemeldet werden. Bei bestimmten Voraussetzungen kann ein Hund von der Steuer befreit sein oder eine Steuerermäßigung gewährt werden.

    Online-Dienst

    Hundesteuer anmelden

    ID: L100027_126713275

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Anmeldung

    Stadt Ludwigslust
    Steuern und Abgaben
    Schloßstraße 38
    19288 Ludwigslust

    Frau Sophie Rödiger
    Telefon: 03874 526-144
    Fax: 03874 526-109
    E-Mail: steuern@ludwigslust.de
    Raum: 119

    Ansprechpartner

    Stadt Ludwigslust - Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 38

    19288 Ludwigslust

    Parkplätze

    • Parkplatz: Kurzzeitparkplatz
      Anzahl: 9  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 9.00 - 12.00 Uhr Di: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.45 Uhr Mi: geschlossen Do: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.45 Uhr Fr: 9.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Stadt Ludwigslust

    Empfänger: Stadt Ludwigslust

    IBAN: DE45 1203 0000 0000 2021 50

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB

    Stadt Ludwigslust

    Empfänger: Stadt Ludwigslust

    IBAN: DE09 1405 2000 1510 0000 69

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg Schwerin

    Stadt Ludwigslust

    Empfänger: Stadt Ludwigslust

    IBAN: DE28 1406 1308 0008 9243 41

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank Mecklenburg eG

    Stichwörter

    Abgaben, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Steuern, Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Anmeldung

    • Angaben zum Hund, sowie zum vorherigen Halter
    • bei persönlicher Vorsprache zusätzlich den gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Anmeldung

    Sie können die Anmeldung persönlich, schriftlich oder online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust vornehmen.

    Hier gelangen Sie zur Onlinebeantragung

    Fristen

    Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Anmeldung

    Wer im Gebiet der Stadt Ludwigslust einen über drei Monate alten Hund hält, hat diesen innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat anzuzeigen.

    Kosten

    Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Anmeldung

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterscheidlich. Bei der Stadt Ludwigslust beträgt die Steuer im Kalenderjahr:

    • für den 1. Hund 50,00 €
    • für den 2. Hund 100,00 €
    • für den 3. und jeden weiteren Hund 150,00 €
    • für den 1. und jeden weiteren gefährlichen Hund 310,00 €

    Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern ist eventuell von der Steuer befreit bzw. die Steuer kann hierfür ermäßigt sein. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Anmeldung

    Bei Verlust der Hundesteuermarke wird dem Hundehalter eine Ersatzmarke gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 3,00 € ausgehändigt. 

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Stichwörter

    Hundanmeldung, Hundeabmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de