Förderung von Aids-Prävention und Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen beantragen
Die Förderung dient der Aufklärung und Beratung der Allgemeinbevölkerung zu Infektionsrisiken und präventiven Verhaltensweisen, um einer weiteren Ausbreitung der HIV-Infektion entgegenzuwirken oder sie einzudämmen.
Beschreibung
Zuwendungszweck
Zuwendungen zur Sicherstellung der Beratung über Risiken und den Umgang mit einer sexuell übertragbaren Infektion sowie der Aufklärung über präventive Verhaltensweisen.
Gegenstand der Zuwendung
Beratungsleistungen, Präventionsmaßnahmen, Unterstützung von HIV-Selbsthilfegruppen, aufsuchende Sozialarbeit
Zuwendungsempfänger
Gemeinnützige Träger als Träger von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung in der Regel bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung 2
An der Hochstraße 1
17036 NeubrandenburgTelefon: 0395 380-59600
Telefax: 0395 380-59730
erforderliche Unterlagen
Formulare
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Antragstellung
- Antragsprüfung
- Bewilligung oder Ablehnung
Fristen
Der Antrag ist bis zum 31. Oktober des dem Maßnahmezeitraum vorangehenden Jahres an das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V zu richten.
Bearbeitungsdauer
4 Monate
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 13.12.2019