Freiwilliges Soziales Jahr ableisten
Das Land gewährt Zuwendungen zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres mit dem Ziel der Förderung von gesellschaftlichem Engagement und Erhöhung der individuellen Berufs- oder Studienwahlkompetenz von jungen Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Beschreibung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres mit dem Ziel der Förderung von gesellschaftlichem Engagement und Erhöhung der individuellen Berufs- oder Studienwahlkompetenz von jungen Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Gegenstand der Förderung sind Projekte zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Mecklenburg-Vorpommern in den Bereichen Jugendhilfe, Denkmalpflege, Kultur, Demokratie, Flüchtlingsarbeit oder des Sports oder in Jugendbildungs- und Übernachtungsstätten nach den Regelungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (nachfolgend JFDG genannt).
zuständige Stelle
Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0381/331-59000
Telefax: 0381/331-59045
E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
Hausanschrift:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Zuständigkeit
Der Ansprechpartner für die Zuständigkeit und Fachlichkeit der Förderrichtlinie lautet wie folgt:
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Referat IX 210: Jugend- und Schulsozialarbeit, Produktionsschulen, regionale Förderung der sozialen Teilhabe
Hausanschrift:
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Tel.: 0385/588 0
E-Mail: poststelle@sm.mv-regierung.de
Ansprechpartner
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 385 588-59000
Internet
Stichwörter
LAGuS
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Nachweis über die Anerkennung als Träger des FSJ
- Handelsregisterauszug
- Satzung des Trägers
Formulare
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass der Zuwendungsempfänger als Träger des FSJ nach den Bestimmungen des JFDG in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen ist und die Bestimmungen des JFDG während der Durchführung des Projektes eingehalten werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der formgebundene Antrag ist an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten. Der Antragsvordruck ist bei der Bewilligungsbehörde erhältlich.
Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt für die Dauer eines FSJ durch schriftlichen Bescheid.
Fristen
Für die Inanspruchnahme gibt es keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Es liegen keine Daten zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer vor
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 16.01.2020
Stichwörter
BAFzA, Freiwilliges Jahr Kultur, Freiwilliges Soziales Jahr, Ehrenamt, Gemeinwohl, Gemeinnützigkeit, gemeinnützig, FSJ, FSJ Kultur, Bildungsdienst, ehrenamtlich, Gemeinnützig, BFD, Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Ökologisches Jahr, Freiwilligenarbeit, Jugendfreiwilligendienst, FÖJ