Übernachtungssteuer bezahlen

    Wenn Sie Betreiber/in eines Beherbergungsbetriebes sind, kann eine Übernachtungssteuer zu entrichten sein.

    Beschreibung

    Eine Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben als örtliche Aufwandsteuer erheben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Ihre zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    Ihre zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 67

    19399 Goldberg

    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Barrierefreier Zugang über den hinteren Eingang.

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Di. 07:00 - 12:00 Uhr,  13:00 - 15:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Fr. geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038736 82032(Frau Will)

    Fax: 038736 82036

    E-Mail: m.will@amt-goldberg-mildenitz.de

    Version

    Technisch erstellt am 29.05.2013 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 20.04.2023 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinsichtlich des Heranziehungsbescheides zur Übernachtungssteuer steht dem Abgabepflichtigen der Rechtsbehelf des Widerspruchs zur Verfügung.

    Verfahrensablauf

    Das Steuererhebungsverfahren ist in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.

    Fristen

    Die Fristen für die Fälligkeit der Übernachtungssteuer sind in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.

    Kosten

    Die Höhe der Übernachtungssteuer bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 29.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 14.06.2019 (von: Doege, Olaf)

    Technisch geändert am 05.09.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Beherbergungssteuer, Bettensteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)