Übernachtungssteuer bezahlen

    Wenn Sie Betreiber/in eines Beherbergungsbetriebes sind, kann eine Übernachtungssteuer zu entrichten sein.

    Beschreibung

    Eine Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben als örtliche Aufwandsteuer erheben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Ihre zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    Ihre zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 28-32

    19230 Hagenow

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind individuell mit unseren Mitarbeitern vereinbar.

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2022 (von: Köpcke, Mathias)

    Technisch geändert am 26.01.2024 (von: Köpcke, Mathias)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinsichtlich des Heranziehungsbescheides zur Übernachtungssteuer steht dem Abgabepflichtigen der Rechtsbehelf des Widerspruchs zur Verfügung.

    Verfahrensablauf

    Das Steuererhebungsverfahren ist in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.

    Fristen

    Die Fristen für die Fälligkeit der Übernachtungssteuer sind in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.

    Kosten

    Die Höhe der Übernachtungssteuer bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 29.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 14.06.2019 (von: Doege, Olaf)

    Technisch geändert am 05.09.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Beherbergungssteuer, Bettensteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)