Kraftfahrzeug: E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen

    Sofern Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug aus dem Ausland nicht bereits eine Kennzeichnung besitzt, benötigt dieses zur Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland eine E-Plakette.

    Beschreibung

    Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug wie beispielsweise ein

    • Batterieelektrofahrzeug,
    • Brennstoffzellenfahrzeug oder
    • aufladbares Hybridelektrofahrzeug

    benötigt zur Teilnahme am Straßenverkehr eine E-Plakette, auch wenn dieses aus dem Ausland kommt.

    Die Plakette müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen und wird Ihnen durch die Zulassungsbehörde ausgegeben. Im Anschluss müssen Sie die Plakette an Ihrer Fahrzeugrückseite anbringen.

    zuständige Stelle

    Zulassungsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städten

    Ansprechpartner

    32.2.1 Kfz-Zulassungsstelle und Bewohnerparkausweis

    Aktuelles

    Online-Reservierung eines KFZ-Kennzeichens  - Hier könnnen Sie ein Wunschkennzeichen für Ihr Kraftfahrzeug reservieren. Online-Portal für die Zulassung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen Amtliche Beglaubigung von Unterschriften Beglaubigung ausländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung in Deutschland Beglaubigung von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen Formulare und weitere Hinweise SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung Datenschutzinformation Kfz-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 15

    17489 Greifswald

    Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
    Anzahl: 250
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
    Anzahl: 22
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
    Anzahl: 273
    Gebühren: ja

    Stadtbus

    Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße

    Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus

    Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 3153

    17461 Greifswald

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4121

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4120(Für telefonische Terminvereinbarungen)

    Fax: +49 3834 8536-4119

    E-Mail: verkehrsabteilung@greifswald.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.05.2015 (von: Meisel, Dr.-Ing. Michael)

    Technisch geändert am 18.09.2024 (von: Simchen, Diana-Ruth)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • die Zulassungsbescheinigung Teil I
    • die Übereinstimmungsbescheinigung oder
    • eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage.

    Voraussetzungen

    • keine Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge durch den Herkunftsstaat
    • Fahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, N2 (jedoch nur bis zu einem Gesamtgewicht bis max. 4250 kg) sowie L3e, L4e, L5e, L7e
    • alternativer Antrieb beziehungsweise Energiequelle

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die sogenannte E-Plakette müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Diese trägt in das dafür vorgesehene Sichtfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges ein und händigt Ihnen die E-Plakette aus.

    Sie müssen die E-Plakette dann nur noch an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anbringen.

    Fristen

    Sie können die Vorteile erst nutzen, wenn Sie die Plakette an Ihrem Auto angebracht haben.

    Kosten

    • Gebühr: 11 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sind dem inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleichzusetzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 21.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2018 (von: Zauber, Carola)

    Technisch geändert am 19.06.2024 (von: Zauber, Carola)

    Stichwörter

    Batterieelektrofahrzeug, Brennstoffzellenfahrzeug, aufladbares Hybridelektrofahrzeug, E-Plakette, Bevorrechtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)