Verkehrszeichen - Entfernung
Beschreibung
Aufhebungen von Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) dienen der Verkehrsregelung. Sie werden verkehrsbehördlich angeordnet.
zuständige Stelle
Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind grundsätzlich die Straßenverkehrsbehörden. Unter welchen Voraussetzungen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angeordnet werden können, ist in § 45 StVO umfassend geregelt.
Ansprechpartner
Straßenverkehrsbehörde
Beschreibung
Das Aufgabengebiet der unteren Verkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg umfasst neben der Durchführung der Straßenverkehrsordnung auch eine Vielzahl von Aufgaben und Rechtsbereichen, die einen wesentlichen Bezug zum Straßenverkehr aufweisen.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Gebühren: ja
Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
DB
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1565
23958 Wismar
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Kosten der Beschaffung, Anbringung, Entfernung und Unterhaltung sowie des Betriebes der amtlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen trägt grundsätzlich der Träger der Straßenbaulast für diejenige Straße, in deren Verlauf sie angebracht werden.
Für die Autobahnen und davon abzweigende Kraftfahrstraßen ist dies das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, für die Bundes- und Landesstraßen sind dies die Straßenbauämter Neustrelitz, Schwerin und Stralsund. Die Landkreise und Gemeinden sind Träger der Straßenbaulast für die Kreis- bzw. Gemeindestraßen auf ihrem Gebiet.
Weiterführende Informationen finden Sie in der StVO und hinsichtlich der Kostenregelung in § 5b Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 21.04.2017