Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
Wenn Sie eine Ladung mit einem besonders großen Fahrzeug auf öffentlichen Straßen transportieren möchten, oder wenn die Ladung gesetzliche Maße überschreitet, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlichen Maße und Gewichte überschritten werden.
Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen auf öffentlichen Straßen, wenn entweder
- die Ladung
- die Abmessungen
- die Achslast oder
- das Gesamtgewicht
die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten.
Online-Dienst
VEMAGS
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Erlaubnisse/Genehmigungen erteilt diejenige Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Fahrt beginnt beziehungsweise in deren Bezirk die Betriebsstätte oder Zweigniederlassung liegt.
Zuständig für die Erlaubnis gemäß § 29 Absatz 3 bzw. Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 1 Nr. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im Land Mecklenburg-Vorpommern ist folgende Behörde:
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern
Dezernat 25
An der Jägerbäk 3
18069 Rostock
Zuständigkeit
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern
Dezernat 25
An der Jägerbäk 3
18069 Rostock
Ansprechpartner
Dezernat Dez. 32 - Großraum- und Schwertransporte
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: BEHOERDENVERZEICHNIS
erforderliche Unterlagen
RGST 2013-Formular "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten"
Der schriftliche Antrag sollte beinhalten:
- Geltungszeitraum
- Genaue Wegstrecke
- Abmessungen-, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
- Anschrift des Antragstellers
- Schriftlicher Haftungsausschluss
- Ggf. eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der StVZO entspricht
Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie beantragen keinen Transport auf der Schiene oder auf dem Wasser.
- Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
- Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie schriftlich oder online beantragen. Für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hat dies bei dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern in Rostock zu erfolgen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
- Füllen Sie das RGST 2013-Formular "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten" aus.
- Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
- Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid schriftlich.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über das Online-Portal „VEMAGS“ ein.
- Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
- Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.
Fristen
Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: 2 Wochen
Bearbeitungsdauer
Die angegebene Bearbeitungszeit gilt nur ohne Anhörung. Bei statischen Nachrechnungen von Brückenbauwerken, aufwendigen Anhörungsverfahren und Anfragen anderer Bundesländer, ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
2 Wochen
Kosten
Kostenart: variabel
Bezeichnung der Kosten: Gebühr
Der VEMAGS-Gebührenrechner unterstützt bei der Ermittlung der Gebühren, die voraussichtlich für den Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid erhoben werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 27.01.2023
Stichwörter
Kraftfahrzeug, Erlaubnis, Antrag, Schwertransportunternehmen, Schwertransport, Großraumtransport, Transportgut, Ausnahmegenehmigung, beantragen, Großraumtransportunternehmen