Angebote der Jugendsozialarbeit
Förderung junger Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind.
Beschreibung
Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Angebote der Jugendsozialarbeit - LK MSE
Jugendsozialarbeit
Die Jugendsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte dient dem Ziel, sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte jungen Menschen, die im erhöhten Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sozialpädagogische Hilfen anzubieten. In Verknüpfung mit schulischen und arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen wird eine Integration in schulische Bildung, berufliche Ausbildung oder in den Arbeitsmarkt unterstützt. Junge Menschen werden zu einer eigenständigen Lebensführung befähigt. Dies geschieht in Form von Einzelarbeit, Gruppenarbeit sowie der dazu notwendigen Netzwerk- und Gremienarbeit. Jugendsozialarbeit ist eine Leistungen der Jugendhilfe gemäß § 13 SGB VIII.
Die Förderung der Fachkräfte der Jugendsozialarbeit dient dem Ziel, denjenigen jungen Menschen weitergehende sozialpädagogische Hilfestellungen zu gewähren, deren Integration in den Arbeitsmarkt oder in die berufliche Bildung gefährdet ist. Durch gezielte Einzelfallbegleitung, Methoden der Jugendberufshilfe und der arbeitsweltbezogenen Jugendarbeit werden junge Menschen angesprochen, die durch Schul- bzw. Ausbildungsabbruch, fehlende Berufsreife, gestörtes Sozialverhalten, durch individuelle Beeinträchtigungen oder ausgrenzende Verhaltensweisen gekennzeichnet sind.
Die Jugendsozialarbeit im Landkreis wird primär von Trägern der freien Jugendhilfe durchgeführt und findet in Form einrichtungsbezogener Arbeit (Jugendclubs, Jugendhäuser usw.) sowie in mobiler bzw. aufsuchender Form statt. Der Landkreis fördert mit kreislichen Mitteln in Verbindung mit Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) in allen Regionalstandorten Jugendsozialarbeit.
Schulsozialarbeit
Die Unterstützung von Schulsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (MSE) dient dem Ziel der Förderung individueller und sozialer Entwicklung von Schülerinnen und Schülern unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen. Zudem unterstützt Schulsozialarbeit bei der schulischen Berufsorientierung zur Erleichterung des Übergangs von Schule in Ausbildung in Form von sozialpädagogischer Beratung und Begleitung.
Die Förderung von Stellen der Schulsozialarbeit durch das Jugendamt des Landkreises MSE trägt dazu bei, soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen zu vermeiden und abzubauen, Ausgrenzungen und Risiken des Scheiterns in der Schule entgegenzuwirken, schulisch weniger Erfolgreiche darin zu unterstützen, ihre Stärken zu entfalten, Ressourcen zu erschließen, Lebensperspektiven zu entwickeln und somit ausbildungsreif zu werden. Auch dient Schulsozialarbeit dazu, die Ausbildungsfähigkeit und die späteren Integrationschancen in den Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Die Schulsozialarbeit im Landkreis MSE wird primär von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe umgesetzt, die im Einklang mit der örtlichen Jugendhilfeplanung stehen und die Leistungen gemäß § 13 SGB VIII erbringen. Finanziert werden die Stellen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie Landes- und Kreismitteln als Personalkostenzuschuss in Höhe von maximal 60 % der förderfähigen Gesamtpersonalkosten.
Jugendsozialarbeit
Die Jugendsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte dient dem Ziel, sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte jungen Menschen, die im erhöhten Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sozialpädagogische Hilfen anzubieten. In Verknüpfung mit schulischen und arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen wird eine Integration in schulische Bildung, berufliche Ausbildung oder in den Arbeitsmarkt unterstützt. Junge Menschen werden zu einer eigenständigen Lebensführung befähigt. Dies geschieht in Form von Einzelarbeit, Gruppenarbeit sowie der dazu notwendigen Netzwerk- und Gremienarbeit. Jugendsozialarbeit ist eine Leistungen der Jugendhilfe gemäß § 13 SGB VIII.
Die Förderung der Fachkräfte der Jugendsozialarbeit dient dem Ziel, denjenigen jungen Menschen weitergehende sozialpädagogische Hilfestellungen zu gewähren, deren Integration in den Arbeitsmarkt oder in die berufliche Bildung gefährdet ist. Durch gezielte Einzelfallbegleitung, Methoden der Jugendberufshilfe und der arbeitsweltbezogenen Jugendarbeit werden junge Menschen angesprochen, die durch Schul- bzw. Ausbildungsabbruch, fehlende Berufsreife, gestörtes Sozialverhalten, durch individuelle Beeinträchtigungen oder ausgrenzende Verhaltensweisen gekennzeichnet sind.
Die Jugendsozialarbeit im Landkreis wird primär von Trägern der freien Jugendhilfe durchgeführt und findet in Form einrichtungsbezogener Arbeit (Jugendclubs, Jugendhäuser usw.) sowie in mobiler bzw. aufsuchender Form statt. Der Landkreis fördert mit kreislichen Mitteln in Verbindung mit Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) in allen Regionalstandorten Jugendsozialarbeit.
Schulsozialarbeit
Die Unterstützung von Schulsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (MSE) dient dem Ziel der Förderung individueller und sozialer Entwicklung von Schülerinnen und Schülern unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen. Zudem unterstützt Schulsozialarbeit bei der schulischen Berufsorientierung zur Erleichterung des Übergangs von Schule in Ausbildung in Form von sozialpädagogischer Beratung und Begleitung.
Die Förderung von Stellen der Schulsozialarbeit durch das Jugendamt des Landkreises MSE trägt dazu bei, soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen zu vermeiden und abzubauen, Ausgrenzungen und Risiken des Scheiterns in der Schule entgegenzuwirken, schulisch weniger Erfolgreiche darin zu unterstützen, ihre Stärken zu entfalten, Ressourcen zu erschließen, Lebensperspektiven zu entwickeln und somit ausbildungsreif zu werden. Auch dient Schulsozialarbeit dazu, die Ausbildungsfähigkeit und die späteren Integrationschancen in den Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Die Schulsozialarbeit im Landkreis MSE wird primär von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe umgesetzt, die im Einklang mit der örtlichen Jugendhilfeplanung stehen und die Leistungen gemäß § 13 SGB VIII erbringen. Finanziert werden die Stellen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie Landes- und Kreismitteln als Personalkostenzuschuss in Höhe von maximal 60 % der förderfähigen Gesamtpersonalkosten.
zuständige Stelle
Die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Jugendamt / Jugendförderung / Frühe Hilfen
Aktuelles
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Deutsche Rentenversicherung
Bus: 22
Bus: 2
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 395 57087-5325
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Formulare
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Angebote der Jugendsozialarbeit - LK MSE
Bitte nutzen Sie folgende Formulare:
- Antrag auf Förderung von Personal- und Sachkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schul- und Jugendsozialarbeit im Landkreis MSE nach Richtlinie III: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/output/download.php?file=%2Fmedia%2Fcustom%2F2037_1337_1.XLS%3F1558949442&fn=Antrag_zur_Richtlinie_III
- Verwendungsnachweis über eine Förderung von Personal- und Sachkostenzuschüssen der Schul- und Jugendsozialarbeit im Landkreis MSE nach Richtlinie III: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/output/download.php?file=%2Fmedia%2Fcustom%2F2037_1624_1.XLS%3F1558949630&fn=Anlage_zu_den_Richtlinien_I,_II,_III_zur_Förderung_der_Jugendarbeit,_der_Jugendsozialarbeit_sowie_des_erzieherischen_Kinder-_und_Jugendschutzes___
Bitte nutzen Sie folgende Formulare:
- Antrag auf Förderung von Personal- und Sachkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schul- und Jugendsozialarbeit im Landkreis MSE nach Richtlinie III: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/output/download.php?file=%2Fmedia%2Fcustom%2F2037_1337_1.XLS%3F1558949442&fn=Antrag_zur_Richtlinie_III
- Verwendungsnachweis über eine Förderung von Personal- und Sachkostenzuschüssen der Schul- und Jugendsozialarbeit im Landkreis MSE nach Richtlinie III: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/output/download.php?file=%2Fmedia%2Fcustom%2F2037_1624_1.XLS%3F1558949630&fn=Anlage_zu_den_Richtlinien_I,_II,_III_zur_Förderung_der_Jugendarbeit,_der_Jugendsozialarbeit_sowie_des_erzieherischen_Kinder-_und_Jugendschutzes___
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Angebote der Jugendsozialarbeit - LK MSE
- Richtlinie III Gewährung von Personal- und Sachkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schul- und Jugendsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/output/download.php?file=%2Fmedia%2Fcustom%2F2761_1219_1.PDF%3F1557986642&fn=Richtlinie_III
- Richtlinie III Gewährung von Personal- und Sachkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schul- und Jugendsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/output/download.php?file=%2Fmedia%2Fcustom%2F2761_1219_1.PDF%3F1557986642&fn=Richtlinie_III
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung am 25.06.2019
Stichwörter
Frauentreff, Mädchenhaus, Schulsozialarbeit, KJFE, Streetworker, Mädchentreff, Jugendzentrum, Jugendclub, Jugendhaus