Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Personalausweis erstmalig beantragen

    Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.

    Beschreibung

    Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 67

    19399 Goldberg

    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Ist rollstuhlgerecht

    Barrierefreier Zugang über den hinteren Eingang.

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Di. 07:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Fr. geschlossen Sa. 09:00 - 11:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

    Version

    Technisch erstellt am 29.05.2013 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 22.03.2024 (von: Hansch, Nadine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
    • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4; Für die Änderungen vom 03.02.2021: BMI, DV2 Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 09.01.2015

    Version

    Technisch erstellt am 05.03.2015 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 10.07.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Elektronisch, Ausweis, Austellung, ausstellen, nPA, Neuer PA, neu, ePA, Perso, Identitätsnachweis, Ausweis ausstellen, Beantragung, Personalausweis, Ausweis beantragen, Personalausweis beantragen, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Online-Ausweisfunktion, PA, Pass, erstmalig, Personaldokument, Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)