Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte beraten und betreuen Kinder und Jugendliche in Fragen der Gesunderhaltung der Zähne und des Mund- und Kieferbereiches; sie beraten insoweit auch die Personensorgeberechtigten.
Beschreibung
Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte beraten und betreuen Kinder und Jugendliche in Fragen der Gesunderhaltung der Zähne und des Mund- und Kieferbereiches; sie beraten insoweit auch die Personensorgeberechtigten. Sie führen hierzu in Schulen, Kindertageseinrichtungen und ihnen gesetzlich gleichgestellten Betreuungsangeboten vorbeugende Untersuchungen durch mit dem Ziel, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig zu erkennen und auf eine Behandlung hinzuwirken. Sie wirken insoweit an Maßnahmen der Gruppenprophylaxe nach § 21 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches mit.
Zahnärztliche Untersuchungen durch das Gesundheitsamt
- Zahnärztliche Untersuchungen und Befundungen werden bei allen Kindern und Jugendlichen vom 2. Lebensjahr bis zum Schulabschluss durchgeführt.
- Beratung in Bezug auf kieferorthopädische Fehlstellungen
- Gesundheitsberichterstattung
Intensiv- und Gruppenprophylaxe
- Gruppenprophylaxe bei Kindern der Altersgruppe 2 - 12 Jahre; für Kinder in Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung gibt es keine Altersbegrenzung
- Zahn- und Mundhygiene
- Einüben der richtigen Zahnputztechnik
- Ernährungslenkung aus zahnärztlicher Sicht
- Kariesprävention-Fluoridierungsmaßnahmen
- Betreuung von Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko
- Motivation zum Zahnarztbesuch
Zahnärztliche Gutachten
Erstellung von Gutachten im Rahmen des Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) und des Asylbewerberleistungsgesetzes
Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung
Öffentlichkeitsarbeit
zuständige Stelle
das jeweilige Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Gesundheitsamt / Gesundheitshilfen Kinder und Jugendliche
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Am Bürgerhaus
Bus: 2, 3, 11/12 (dat Bus), Cityline
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 395 57087-7777
E-Mail: Kinder.Gesundheit@lk-seenplatte.de(Kinder.Gesundheit@lk-seenplatte.de)
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
erforderliche Unterlagen
- Zahnärztlicher Kinderpass
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V am 07.01.2015
Stichwörter
Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe, Zahnschäden, Fehlstellung von Zähnen, zahnärztlicher Dienst