Impfschaden - Anerkennung, Entschädigung
Sie erhalten wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Impfschadens auf Antrag Versorgung.
Beschreibung
Haben Sie durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, eine gesundheitliche Schädigung erlitten?
Sofern diese Schutzimpfung öffentlich empfohlen, gesetzlich angeordnet oder vorgeschrieben oder aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist, erhalten Sie wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Impfschadens auf Antrag Versorgung nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (Infektionsschutzgesetz). Die Versorgung wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt.
Eine Entschädigung kann in Form einer monatlichen Rente erfolgen. Die Versorgung beinhaltet in Abhängigkeit vom festgestellten Grad der Schädigungsfolge (GdS)
- einkommensunabhängige Leistungen, wie Grundrente, Pflegezulage, Kleiderverschleißzulage, Schwerstbeschädigtenzulage und
- einkommensabhängige Leistungen, wie Ausgleichsrente, Ehegattenzuschlag, Berufsschadensausgleich.
- Geregelt ist auch die Hinterbliebenenversorgung für Witwen, Witwer, Waisen und Eltern.
- Es besteht weiterhin die Möglichkeit der Übernahme von Kosten bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit und bei Heimaufenthalt sowie der Zahlung von Sterbe- und Bestattungsgeld.
- Weitere Leistungen sind Heil- und Krankenbehandlung, Fürsorge (Kriegsopferfürsorge), Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Bundesland, in welchem die Schutzimpfung bzw. die spezifische Prophylaxe durchgeführt wurde.
Ansprechpartner
Amtsärztlicher Dienst
Beschreibung
Unsere Aufgaben und Leistungen für Sie:
- Amtsärztliche Zeugnisse und Gutachten (z. B. Adoption, Diensttauglichkeitsuntersuchungen usw.)
- Durchführung von Fahr- und Tauglichkeitsuntersuchungen/Untersuchung für Bootsführerscheine
- Kostenlose Beratung: zu gesundheitlichen Risiken bei Auslandsreisen, zu empfohlenen Impfungen und Malariaprophylaxe
- Durchführung von Impfungen
- Durchführung der Gelbfieberimpfung als zugelassene Gelbfieberstelle
- Bescheinigung für das Mitführen von Medikamenten bei Auslandsreisen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Gebühren: nein
Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Lindengarten in Wismar
Bus: Lindengarten in Wismar
Wismar Bahnhof
Regionalbahn: Wismar Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
23958 Wismar
Postanschrift
Postfach 1565
23958 Wismar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Impfsprechstunde: donnerstags 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr nach vorheriger Anmeldung E-Mail: amtsarzt@nordwestmecklenburg.de oder ga@nordwestmecklenburg.de Fax: 03841 3040-85399
Kontakt
E-Mail: amtsarzt@nordwestmecklenburg.de
Stichwörter
Gesundheitsamt
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde oder (bei persönlicher Abgabe des Antrages) Personalausweis oder Reisepass,
- Meldebestätigung,
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit (sofern nicht deutsche Staatsangehörigkeit),
- Für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt,
- gegebenenfalls in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z. B. Gutachten),
- Nachweise (sofern vorhanden) über die Verabreichung der Impfung bzw. der spezifischen Prophylaxe, z. B. Impfausweis, Behandlungsunterlagen
- ggf. Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde,
- Impfausweis/Impfbuch/Impfschein
Formulare
Die Versorgung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist vom Betroffenen selbst bzw. von seinem gesetzlichen Vertreter oder Betreuer einzureichen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Verfahrensablauf
Ein Meldeformular / Online Meldung kann über das Paul-Ehrlich-Institut gestellt werden.
Ein Meldeformular / Online Meldung kann über das Paul-Ehrlich-Institut gestellt werden.
Fristen
Grundsätzlich sind keine Fristen zu beachten. Um Versorgung ab Eintritt der Schädigung zu erhalten, muss der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Impfung gestellt werden.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern