Einschulungsuntersuchung durchführen
Beschreibung
Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten und findet in der Regel vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung statt.
Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.
Die Ärztin/der Arzt kann über einen zu definierenden Zeitraum eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.
Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie als Eltern dann an das zuständige Schulamt richten.
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Einschulungsuntersuchung - LK MSE
Schwerpunkte der Untersuchung:
- Erhebung von Größe, Gewicht und Blutdruck
- Durchführung von Seh- und Hörtest
- Überprüfung des Impfstatus und Beratung zu öffentlich empfohlenen Impfungen (STIKO)
- Erhebung des Entwicklungsstandes
- körperliche Untersuchung
- Einblick in das gelbe Kinderuntersuchungsheft (U-Heft)
Hinweis: Die Untersuchungspflicht bezieht sich auch auf Kinder, die im Jahr zuvor zurückgestellt wurden oder vorzeitig eingeschult werden sollen
Schwerpunkte der Untersuchung:
- Erhebung von Größe, Gewicht und Blutdruck
- Durchführung von Seh- und Hörtest
- Überprüfung des Impfstatus und Beratung zu öffentlich empfohlenen Impfungen (STIKO)
- Erhebung des Entwicklungsstandes
- körperliche Untersuchung
- Einblick in das gelbe Kinderuntersuchungsheft (U-Heft)
Hinweis: Die Untersuchungspflicht bezieht sich auch auf Kinder, die im Jahr zuvor zurückgestellt wurden oder vorzeitig eingeschult werden sollen
zuständige Stelle
Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt, Fachdienst für Gesundheit - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst)
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Gesundheitsamt / Gesundheitshilfen Kinder und Jugendliche
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Am Bürgerhaus
Bus: 2, 3, 11/12 (dat Bus), Cityline
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 395 57087-7777
E-Mail: Kinder.Gesundheit@lk-seenplatte.de(Kinder.Gesundheit@lk-seenplatte.de)
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Formulare
Formular für Einschulungsuntersuchung LK MSE
erforderliche Unterlagen
Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel
- gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Einschulungsuntersuchung - LK MSE
Formular für Einschulungsuntersuchung (siehe Rubrik "Formulare"
Liegen schriftliche Facharztbefunde vor, die es für den Schuleintritt zu beachten gilt, sind diese ebenfalls mitzubringen.
Formular für Einschulungsuntersuchung (siehe Rubrik "Formulare"
Liegen schriftliche Facharztbefunde vor, die es für den Schuleintritt zu beachten gilt, sind diese ebenfalls mitzubringen.
Rechtsgrundlage(n)
Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
1. Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes
Verordnung über die nähere Ausgestaltung der Schulpflicht an allgemeinbildenden Schulen
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
3. Gesetz zur Änderung des ÖGDG M-V
Schulgesundheitspflege-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Die Rechtsvorschriften finden Sie unter www.landesrecht-mv.de in der jeweils aktuellen Fassung.
Fristen
Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Stichwörter
Gesundheitsamt, Schuleingangsuntersuchung, Schuluntersuchung, Schulrückstellung