Umlegung von Grundstücken
Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren nach Baugesetzbuch, um Grundstücke zu schaffen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.
Beschreibung
Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren), das im Baugesetzbuch geregelt ist. Bei einer Umlegung sollen Grundstücke geschaffen werden, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.
Alle im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke werden nach ihrer Fläche rechnerisch zur sogenannten Umlegungsmasse vereinigt. Jeder Grundstückseigentümer hat einen bestimmten prozentualen Anteil an dieser Masse. Anschließend werden Flächen aus der Umlegungsmasse ausgeschieden, die zum einen als örtliche Verkehrsflächen oder öffentliche Grünflächen festgesetzt sind oder zum anderen als Ausgleichsflächen für den Umweltschutz dienen. Der Rest der Umlegungsmasse bildet nunmehr die Verteilungsmasse. Aus dieser werden den beteiligten Eigentümern, entsprechend ihrem Anteil, zweckmäßig gestaltete (d.h. bebauungsfähige) Grundstücke zugeteilt. Die neuen Grundstücke sollen mindestens den gleichen Verkehrswert und nach Möglichkeit auch in gleicher oder gleichwertiger Lage wie die eingeworfenen Grundstücke liegen.
In einfachen Fällen kann schnell und mit wenig Verwaltungsaufwand eine vereinfachte Umlegung durchgeführt werden.
zuständige Stelle
Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise
Ansprechpartner
62 Kataster- und Vermessungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Hinweis: Mo., Mi. und Fr. nach Vereinbarung  
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3834 8760-3401
Fax: +49 3834 8760-9099
Amt Usedom-Süd
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 038372 750-0
Telefon Festnetz: 038375 2640(Bürgeramt)
Fax: 038372 75075
Fax: 038375 26444(Bürgeramt)
E-Mail: info@amtusedom-sued.de
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
keine
Voraussetzungen
Bebauungsplan
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
1. Umlegungsanordnung durch den Gemeinderat
2. Umlegungsbeschluss durch die Umlegungsstelle, ortsübliche Bekanntmachung
3. Aufstellen von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis und öffentliche Auslegung
4. Erörterung und Verhandlung mit den Beteiligten
5. Umlegungsplan oder Teilumlegungsplan (ortsübliche Bekanntmachung, Auszug an alle Beteiligten)
6. Inkrafttreten
7. Vollzug des Umlegungsplanes, Einweisung in den Besitz
Fristen
keine
Kosten
keine
Weitere Informationen
gegebenenfalls Merkblätter zur Umlegung oder vereinfachten Umlegung der Unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen am 22.05.2019