Grundsteuer zur Ersatzbemessung anmelden
Melden Sie bei Mietwohngrundstücken oder Einfamilienhäusern die Grundsteuer zur Ersatzbemessung bei Ihrer Gemeinde an.
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)steuer, also eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
Die Gemeinde setzt durch Satzung den Hebesatz fest und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bilden die zu entrichtende Steuer.
zuständige Stelle
zuständige Gemeinde
Ansprechpartner
Amt für Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di   09:00-12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr Do  09.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Bankverbindung
Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz
Empfänger: Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz
IBAN: DE69 1203 0000 0000 1034 57
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank
Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz
Empfänger: Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz
IBAN: DE90 1505 0500 0835 1206 35
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
Stichwörter
Kassenangelegenheiten, Vollstreckungswesen, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Kasse, Mieten und Pachten, Stadtkasse, Steuern, Vergnügungssteuer, Vollstreckung, Zweitwohnungssteuer
Allgemeine Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di   09:00-12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr Do  09.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Kontakt
Fax: 038393 37487
E-Mail: sekretariat@gemeinde-binz.de
Internet
Bankverbindung
Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz
Empfänger: Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz
IBAN: DE69 1203 0000 0000 1034 57
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank
Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz
Empfänger: Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz
IBAN: DE90 1505 0500 0835 1206 35
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
Stichwörter
Besoldung, Gehalt, Lohn, Akteneinsicht, Ausbildung, Begrüßungsgeld, Beschaffung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gleichstellung, Gleichstellungsbeauftragte, Hauptverwaltung, IT, Jugendsozailarbeit, Kita, Meldestelle, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Wohngeld, Standesamt,, Poststelle, Praktikum, Presse, Schule, Schulen, Schulentwicklungsplanung, Schullastenausgleich, Schulsozialarbeit, Schulverwaltung, Senioren, Sozialarbeiterin, Stadtarchiv, Standesamt, Stellenausschreibung, Versicherungen, Versicherungsangelegenheiten, Vertragsangelegenheiten
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Fälligkeit der Grundsteuer:
Die Grundsteuer ist vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. oder jährlich zum 01.07. eines jeden Jahres fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides sind Vorauszahlungen gemäß der letzten Festsetzung zu leisten.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 03.03.2015